Mails, SMS & Co: Ermittler sollen leichter an Daten kommen

Foto: Freepik/User6724086
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BRÜSSEL: Bislang mussten Strafverfolger in der EU oft mühsam um den Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie Chat-Nachrichten kämpfen. Eine Einigung in Brüssel macht nun Hoffnung, dass sich dies bald ändert.

Ermittler in der Europäischen Union sollen zur Verfolgung schwerer Straftaten einfacher und schneller Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie E-Mails, SMS und Chat-Mitteilungen bekommen. Unterhändler des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Staaten erzielten am Dienstagabend vorläufiges politisches Einvernehmen über neue Regeln für den Zugang zu digitalen Daten, wie der tschechische EU-Ratsvorsitz mitteilte. Demnach fehlen nur noch technische Details und die formale Bestätigung durch den Rat der Mitgliedstaaten und das Plenum des Europaparlaments.

Kern der neuen Regelung ist nach Angaben der für den Text zuständigen EU-Kommission eine sogenannte Herausgabeanordnung. Sie soll es künftig den Justizbehörden ermöglichen, über ein dezentralisiertes IT-System direkt bei einem Diensteanbieter den Zugang zu elektronischen Beweismitteln anzufordern. Dieser muss dann innerhalb von zehn Tagen beziehungsweise im Notfall sogar innerhalb von acht Stunden antworten. Eine sogenannte Sicherungsanordnung soll zudem verhindern, dass elektronische Beweismitteln durch Diensteanbieter gelöscht werden.

«Die neuen Vorschriften zu elektronischen Beweismitteln sind dringend erforderlich, damit unsere Justiz- und Strafverfolgungsbehörden wirksam gegen Terrorismus, Cyberkriminalität und andere schwere Formen der Kriminalität vorgehen können», kommentierte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson die Einigung. Derzeit blieben Kriminelle in einem grenzenlosen Internet oft anonym, was Straflosigkeit zur Folge habe.

Laut EU-Justizkommissar Didier Reynders richteten Behörden der EU-Mitgliedstaaten allein im zweiten Halbjahr 2020 mehr als 100.000 elektronische Beweisanträge an die größten Online-Diensteanbieter. Mit der neuen Herausgabeanordnung würden die Mitgliedstaaten nun künftig über einen zuverlässigen Kanal verfügen, um rasch Daten zu bekommen.

Um die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Diensteanbietern zu verbessern, sollen alle Diensteanbieter nach Angaben der Kommission spezielle Vertreter ernennen, die sich um die Bearbeitung von Auskunftsersuchen kümmern. Gleichzeitig soll immer auch der Schutz der Grundrechte und der personenbezogenen Daten garantiert werden.

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Hans-Dieter Volkmann 01.12.22 00:23
Michael R. 30.11.22 19:40
Was verstehen Sie unter "Urheberrechtsmafia"? Ich hoffe nicht jene die rechtmäßige Inhaber von Urheberrechten sind. Es ist eine Tatsache das gegen Urheberrechte in kleinem wie im großen Maße verstoßen wird in dem man sich Dinge aneignet wofür andere Menschen gearbeitet haben. Mir ist der Verstoß gegen ein Copyright in Th. auffällig geworden. Ich habe der Inhaberin, meine Schwester, abgeraten als Deutsche gegen eine Thailänderin zu klagen. Aber was um alles in der Welt ist daran mafiös?
Michael R. 30.11.22 19:40
Nur gegen die Kleinen
Im Endeffekt läuft die Regelung doch darauf hinaus, dass die Urheberrechtsmafia ihre Schadenersatzansprüche leichter durchsetzen kann, da sie an die Daten von Kids gelangen, die sich ein Spiel oder Musik herunter geladen haben ohne zu zahlen. Das sind dann die sog. "schweren Straftaten". Kennen wir doch alles. Die echten Verbrecher sind so noch nie erwischt worden.