Luitz-Anwältin: «Rechtswidrige Benachteiligung» - Sieg an Hirscher

Foto: epa/ Daniel Kopatsch
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MÜNCHEN (dpa) - Ski-Ass Stefan Luitz ist nach Ansicht seiner Anwältin bei der Aberkennung des Weltcupsieges durch den Weltverband FIS zu Unrecht bestraft worden. Deshalb tendiere der Sportler dazu, in der sogenannten Sauerstoff-Affäre ein grundsätzliches Urteil durch den Sportgerichtshof CAS anzustreben. «Es handelt sich immerhin um eine unserer Ansicht nach rechtswidrige Benachteiligung des Athleten, ohne eigenes Verschulden und ohne, dass er sich einen Leistungsvorteil verschafft hat», sagte Anne Jakob der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. «Es geht auch darum, ob die Regel so Bestand haben kann oder im Sinne aller Athleten korrigiert werden muss.»

Laut FIS ist es verboten, wissenschaftliches oder medizinisches Equipment an den Wettkampfort zu bringen. Der 26-Jährige hatte Anfang Dezember in Beaver Creek zwischen den beiden Durchgängen Sauerstoff aus einer Flasche inhaliert. Die FIS bewertet das Vergehen des Deutschen als Regelbruch und nicht als Dopingfall.

Luitz hat bis zum 31. Januar Zeit, gegen die Entscheidung offiziell beim CAS Beschwerde einzureichen. Zunächst stellte Anwältin Jakob einen Antrag auf einstweilige Aussetzung der Disqualifikation, damit Luitz die 100 Punkte für den Sieg nicht verliert und in der Startliste für den Riesenslalom am Samstag in Adelboden nicht nach hinten rutscht. Je nach der Entscheidung des CAS bei diesem Antrag werde dann überlegt, ob grundsätzlich Einspruch erhoben werde, sagte Jakob.

Ungeachtet dessen hat die FIS Luitz bereits aus der Ergebnisliste von Beaver Creek gestrichen und den Sieg dem ursprünglich Zweiten Marcel Hirscher aus Österreich zugeschrieben. Der Olympiasieger erhielt damit am Grünen Tisch seinen nun bereits 65. Erfolg im Weltcup.

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