Lokal wegen überhöhter Preise verurteilt

Lokal wegen überhöhter Preise verurteilt


HUA HIN: Ein Restaurant wurde vom städtischen Verbraucherschutzverband Hua Hin wegen überhöhter Preise zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem im Dezember vergangenen Jahres ein verärgerter Gast des Restaurants in einem sozialen Netzwerk das Preisleistungsverhältnis des Lokals angeprangert hatte.

Auf Facebook teilte er ein Foto mit zwei Gerichten, die er in dem Restaurant bestellt hatte: Gebratene Meeresfrüchte mit Basilikum und Reis (phad kraphao talay) zum Preis von 70 Baht und ein Glasnudelsalat mit Meeresfrüchten (Yum Talay) für 180 Baht. Der Kunde beschwerte sich, dass das erste Gericht nur drei Tintenfischstücke sowie eine einzige Garnele enthielt und das zweite Gericht überteuert war.

Mitarbeiter der Stadtverwaltung von Hua Hin wurden auf seinen Beitrag aufmerksam und veranlassten, dass Mitarbeiter der Handelsabteilung von Prachuap Khiri Khan und des Verbraucherschutzes sowie Medienvertreter dem Meeresfrüchterestaurant einen Kontrollbesuch abstatteten, dessen Name nicht öffentlich bekanntgegeben wurde. Bei der Überprüfung der Speisekarte stellten sie fest, dass sie keine Preisangabe für das Gericht Pad Khrapao Talay enthielt, was einen Verstoß gegen die Lebensmittel- und Verbraucherschutzbestimmungen darstellt. Der beschuldigte Restaurantbesitzer wurde im Einklang mit dem Gesetz über die zulässigen Preise von Waren und Dienstleistungen (BE 1999) zu einer Geldstrafe von in Höhe 1.000 Baht verurteilt sowie wegen überhöhter Preise und Übervorteilung von Kunden. Der Gastronom gab sein Fehlverhalten zu und bezahlte die Geldstrafe.

Nach Aussage der Kontrolleure des Verbraucherschutzes können die Preise für Meeresfrüchtegerichte zwar von Restaurant zu Restaurant variieren, müssen jedoch angemessen sein. Restaurantbesitzern wird geraten, ihre Kunden deutlich und transparent über die Preis- und Mengenangaben zu informieren.

Beschwerden über überhöhte Preisforderungen und unzureichenden Service können der Schlichtungsstelle entweder telefonisch unter der Rufnummer 062-511.047 während der Bürozeiten gemeldet oder auch direkt im Büro des Verbraucherschutzverbandes eingereicht werden, das sich im vierten Stockwerk des Gebäudes der Stadtverwaltung Hua Hin befindet.

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Ingo Kerp 18.01.21 13:22
Preise auf der Speisekarte sollten schon sein. Dennoch, es steht jedem der etwas verkaufen moechte, egal ob Restaurent, Autoverkäufer oder Bäcker frei, den Preiss selbst zu bestimmen. Der Kunde hat dann die Wahl zu entscheiden ob er kaufen will oder nicht. Das ist freie Marktwirtschaft.