BANGKOK: Regelmäßig beraten die Zentralregierung in Bangkok und die Lokalregierungen in den Provinzen gemeinsam über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise und treffen neue Vereinbarungen.
Wichtig bei allem, was ab jetzt anders ist, was kommt und was derzeit schon gilt: Auch wenn sich Zentral- und Provinzregierungen in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Provinzen abweichende Regelungen geben, da die Notstandsgesetzgebung sowohl dem Gouverneur von Bangkok als auch den Gouverneuren der Provinzen die Befugnis einräumt, bestehende Beschränkungen aufrechtzuerhalten oder die Lockerung der Beschränkung im Einklang mit den Richtlinien der Zentralregierung und der lokalen Situation entsprechend umzusetzen.
Damit Urlauber und Residenten in Thailand den Durchblick im thailändischen Corona-Maßnahmen-Dschungel behalten, präsentiert DER FARANG einen Überblick, welche Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung von SARS-CoV-2 (COVID-19) gelockert wurden. So dürfen Handel und Gastronomie unter der Beachtung strenger Gesundheitsvorkehrungen in Übereinstimmung mit den Richtlinien 5 und 6 des erweiterten Notfallerlasses wiedereröffnet werden.
Übersicht der ersten Phase zur Lockerung der COVID-19-Beschränkungen:
Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken in Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen, Busbahnhöfen, Krankenhäusern, Restaurants, Getränke- und Lebensmittelläden sowie Straßenküchen ist erlaubt. Restaurants dürfen Speisen unter strengen Gesundheitsrichtlinien anbieten.
Das Alkoholverkaufsverbot wurde aufgehoben. Alkoholische Getränke dürfen somit wieder über die regulären Absatzkanäle wie Supermärkte und Getränkehandlungen verkauft werden, jedoch mit der Einschränkung, dass der Konsum zu Hause erfolgen muss. Öffentlicher Alkoholkonsum in Gesellschaft, z.B. unter Freunden am Strand, ist weiterhin verboten.
In Shopping Malls, Kaufhäusern und Community Malls dürfen neben Supermärkte, Restaurants, Food Courts, Apotheken, Banken, Filialen staatlicher Dienstleistungsbetriebe und Geschäfte mit Artikeln des täglichen Bedarfs auch Geschäfte wie z.B. Verbrauchsgüter, Computer, Elektrogeräte, Bettwäsche, Baumaterialien, Möbel, Bürobedarf, Blumen, Kleidung, Kosmetika und Sportgeräte öffnen.
Einzelhandelsgeschäfte, Großhändler, Märkte, schwimmende Märkte und Flohmärkte können unter Einhaltung strenger Gesundheitsrichtlinien geöffnet werden. Frisöre und Barbiere dürfen wieder öffnen, jedoch Kunden nur einzeln nach Terminvergabe empfangen und nur begrenzte Dienstleistungen anbieten.
Krankenhäuser, Kliniken, Zahnkliniken und alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, Schönheitskliniken (keine Eingriffe im Gesicht) dürfen öffnen.
Golfplätze und Driving-Ranges sowie Sportanlagen im Freien – insbesondere Tennisplätze, Reitbahnen und Schießstände – dürfen wieder öffnen, jedoch wegen der Einhaltung des „Social Distancing“ keine Veranstaltungen oder Wettkämpfe durchführen. Fitnesszentren dürfen wieder öffnen.
Öffentliche Parks sind ab sofort wieder für Aktivitäten im Freien wie Laufen, Wandern, Radfahren oder individuelle körperliche Betätigung geöffnet. Verboten sind jedoch weiterhin Versammlungen sowie die Durchführung von Wettbewerben oder Shows.
Tierhandlungen und Tierkliniken dürfen wieder geöffnet werden, jedoch Kunden nur nach Terminvereinbarung empfangen.
Die Ausgangssperre wurde am 17. Mai um eine Stunde gelockert und gilt fortan von 23.00 bis 04.00 Uhr.
Am Sonntag, 17. Mai erfolgt eine zweite Lockerung der Beschränkungen, eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Die Betreiber aller aufgeführten Branchen und Örtlichkeiten müssen sich an die strengen Richtlinien des Gesundheitsministeriums halten. Darunter fünf Schlüsselmaßnahmen:
Regelmäßige Reinigung, das Tragen von Masken, die Bereitstellung von Handwaschstationen oder Handdesinfektionsmitteln, die Sicherstellung der räumlichen Distanzierung und die Begrenzung der Gäste-/ Kundenzahl.
Weitere Maßnahmen sind Temperatur-Screening, Reduzierung der Aufenthaltsdauer in Geschäften etc. in engem Kontakt, Ein-Meter-Abstandshaltung in Warteschlangen, Erhöhung der Belüftungsmöglichkeiten.
Die Überwachung der Betriebe soll nach dem Zufallsprinzip erfolgen. Die Öffentlichkeit wird aufgefordert, die Unternehmen zu unterstützen, indem sie die strengen Auflagen befolgt.