Lebenspartnerschaften: Personen gleichen Geschlechts benachteiligt

BANGKOK: Das Justizministerium wird den Entwurf eines Gesetzes über Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare weder überstürzen noch bremsen, sagte Justizminister Somsak Thepsutin am Freitag auf einem Workshop.

Das Kabinett hatte der Gesetzesvorlage am 25. Dezember letzten Jahres grundsätzlich zugestimmt. Der Staatsrat, das Rechtsberatungsgremium der Regierung, prüft derzeit das Gesetz und hat das Justizministerium beauftragt, Foren abzuhalten, in denen die öffentliche Meinung zu einigen strittigen Fragen der Gesetzgebung eingeholt werden soll.

Zum Beispiel müssen Personen, die sich für eine Lebenspartnerschaft anmelden, mindestens 17 Jahre alt sein und die Zustimmung ihrer Eltern haben. Darüber hinaus wurden das Recht auf Adoption von Kindern und das Recht auf staatliche Sozialleistungen nicht geregelt, obwohl gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Adoption von Kindern im Rahmen des bestehenden Gesetzes zur Adoption von Kindern haben. In dem Gesetzentwurf werden auch die Bedingungen für die Kündigung von Lebenspartnerschaften festgelegt.

Tunyawaj Kamolwongwat, Abgeordnete der Future Forward Party, sagte, das Ziel des Gesetzesvorschlags sei ein umfassenderer Schutz der Menschenrechte für Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung. Gleichgeschlechtliche Paare sollten das Recht haben, ihre eigenen Familien zu gründen, ohne diskriminiert zu werden.

Der Gesetzentwurf zur Lebenspartnerschaft sieht nicht vor, dass gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Den Partnern soll aber das gesetzliche Recht eingeräumt werden, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemeinsam zu verwalten und Erbschaften zu vergeben. Aktivisten kritisieren, dass gleichgeschlechtlichen Paaren nicht die gleichen Rechte erhalten sollen wie heterosexuellen Paaren. Das vorgeschlagene Gesetz unterscheidet sich erheblich vom Zivil- und Handelsgesetzbuch, das viele rechtliche Aspekte des thailändischen Rechts regelt, wie z. B. Familie, Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Eigentum und Erbschaft.

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