Lebenslang im Kriegsverbrecherprozess um Tod kleiner Jesidin

Der irakische Angeklagte Taha Al-J. (2-L), der sein Gesicht mit einer Mappe bedeckt, nimmt vor der Urteilsverkündung in seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Gerichtssaal Platz. Foto: epa/Frank Rumpenhorst
Der irakische Angeklagte Taha Al-J. (2-L), der sein Gesicht mit einer Mappe bedeckt, nimmt vor der Urteilsverkündung in seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Gerichtssaal Platz. Foto: epa/Frank Rumpenhorst

FRANKFURT/MAIN: Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat ein deutsches Gericht den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sprachen den Iraker Taha Al-J. am Dienstag des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge für schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe 50.000 Euro zahlen.

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an der Minderheit der Jesiden. Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal zusammen, die Sitzung wurde unterbrochen.

Al-J. soll als mutmaßliches IS-Mitglied unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falludscha gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete.

Der IS verfolgte die Religionsgemeinschaft der Jesiden systematisch. Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.

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