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Foto: vege / Fotolia.com
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Wie viele andere Länder auch, zählt Thailand mittlerweile ebenfalls zu den sog. „alternden Gesellschaften“. Die Zahl der Geburten ist geringer, als die Zahl der älter werdenden Menschen.

Was in Europa schon seit langem zu heftigen Diskussionen im Bereich Familienplanung und hinsichtlich der Frage nach der Finanzierung der Kosten für eine älter werdende Gesellschaft führt, ist mittlerweile auch hierzulande ein wichtiges Thema. Hat man in Thailand über eine lange Zeit auf ein funktionierendes Familiensystem gesetzt, d.h. die junge Generation kümmert sich um die ältere, kommt dieses System mehr und mehr ins Wanken und der Gesetzgeber hat im letzten Jahr mit einem neuen Arbeitsschutzgesetz sowie einer neuen Gesetzeslage zum Thema Renten reagiert. Dieser Gesetzesnovelle vorausgegangen sind einige Entscheidungen des Obersten Gerichts in Thailand, welche nun in dem neuen Gesetz umgesetzt wurden.

Entschädigung für Arbeitnehmer

Nach der alten Gesetzeslage erhielten bisher nur Beamte eine Pension. Angestellte und Arbeiter in privaten Unternehmen hatten nach der alten Rechtslage keinen Rentenanspruch. Man hat die Verantwortung über die Regelung von Rentenansprüchen bisher in die Hand des Arbeitgebers gelegt. Dies führte für die Arbeitnehmer zu einer misslichen Lage. Gab es nämlich keine interne Regelung über den Bezug von Rentenansprüchen, hatte der Arbeitgeber die Wahl zwischen „Pest und Cholera“, konkret – er konnte bis zu seinem Lebensende arbeiten oder freiwillig kündigen was im letzteren Fall aber keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung zur Folge hatte.

Da Arbeitnehmer in der Vergangenheit mehr oder weniger der Willkür von Arbeitgebern ausgesetzt waren, schloss in den letzten Jahren der Supreme Court diese Regelungslücke bzw. regelte die Willkür anhand von wegweisenden Urteilen. Der Supreme Court hatte in einigen Urteilen entschieden, dass der Übergang ins Rentenalter als eine grundlose Kündigung zu behandeln ist mit der Folge, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen hatte. Diese haben sich aber bisher an der Länge des Arbeitsverhältnisses orientiert. Desweitern hatte dies den Nachteil, dass es sich dabei um eine einmalige Zahlung handelte, welche vielleicht auf den ersten Blick nicht unerheblich war aber wohl in den wenigsten Fällen für ein Rentnerleben mit allen damit verbundenen Kosten ausgereicht haben dürfte. Damit nun alle Arbeitnehmer in den Schutz einer Rentenzahlung kommen, hat der Gesetzgeber den neuen Paragraphen 118/1 in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Diese Regelung gilt bereits seit 1. September 2017. Die Regelungen des besagten Paragraphen 118/1 lassen sich wie Folgt zusammenfassen:

Übergang in das Rentenalter

• Der Übergang in das Rentenalter ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und muss in allen Fällen finanziell entschädigt werden. Es bleibt anzumerken, dass hier nach wie vor die Problematik mit oben erwähnten Einmalzahlung besteht. Für den Arbeitnehmer kann man aber erst einmal argumentieren, lieber eine Einmalzahlung als gar nichts.

• Für den Fall, dass es sich um einen umsichtigen Arbeitgeber handelt, welcher für seine Arbeitnehmer eine Rentenversicherung abgeschlossen hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, keine Abweichungen von der Rentenversicherung vorzunehmen und diese dem Arbeitnehmer auszukehren. Der Abschluss einer Rentenversicherung hindert aber beide Parteien des Arbeitsverhältnisses nicht, eine andersartige Regelung übereinstimmend zu treffen, bzw. eine Verlängerung der Arbeitsdauer über das 60. Lebensjahr hinaus zu treffen.

• Kein Arbeitgeber kann mehr gezwungen werden länger als 60 Jahre zu arbeiten. Gezwungen ist dabei nicht der richtige Ausdruck, denn jeder Arbeitnehmer kann kündigen wann er will, er muss aber dann die finanziellen Folgen seiner Entscheidung tragen.

• Wurde in älteren Arbeitsverträgen ein höheres Renteneintrittsalter als 60 Jahre geregelt, kann mit der neuen Gesetzesgrundlage ein Arbeitnehmer mit Erreichung des 60. Lebensjahres seinen Willen zur Arbeitsaufgabe wegen seines Alters gegenüber dem Arbeitgeber erklären.

• Das Arbeitsverhältnis und der Rentenanspruch beginnen dann nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen, berechnet von dem Tag an, an welchem der Arbeitnehmer sich gegenüber dem Arbeitgeber entsprechend geäußert hat.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Rechte von Arbeitnehmern wohl nicht in vollem Umfang für ein finanziell abgesichertes Rentenleben durch die Gesetzesänderung gestärkt wurden aber es wurde ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht. Für Arbeitgeber heißt diese Gesetzesänderung jedoch ein weiterer Kostenfaktor. Zum einen müssen Arbeitgeber nun erst einmal alle Arbeitsverträge durcharbeiten, um die Regelungen über die Rente, Eintrittsalter und finanzielle Ansprüche von Arbeitnehmern abzuklären. Sodann ist ein neuer Bilanzpos­ten aufzunehmen, welcher die Rücklagen für künftige Rentenzahlungen sichert. Dies ist aber kein totes Kapital. Ein erfolgreicher Arbeitgeber legt das Geld gewinnbringend an und dies ist vielleicht die Gelegenheit mehr Arbeitgeber für Geldanlagen an der Börse zu interessieren. Der thailändische Börsenindex SET hat zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Kolumne einen leichten Dämpfer erlitten. Meine Bekannten bei der Bank reden dann immer von einem „guten Zeitpunkt zum Einsteigen“.


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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