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Foto: vege / Fotolia.com
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Heute war mal wieder einer dieser Tage, bei welchem die Produktivität im Verwaltungsaufwand abgebremst wurde. Eigentlich wollte ich nur ein paar Überweisungsbelege bei meiner Bank abgeben als die Chefin des Hauses meinte, dies sei eine gute Gelegenheit für mich, die neuen Formulare bzgl. der Bekämpfung der Geldwäsche auszufüllen. Ein Schelm ist, wer Böses denkt, aber dies kann in der Tat zukünftig jeden treffen, der mit dem entsprechenden Geldbetrag eine Bank betritt, weshalb wir dies zum Anlass nehmen, uns einmal mit diesen Regelungen zu beschäftigen.

Der Gesetzgeber will mit den gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verhindern, dass Gelder, welche durch illegale Machenschaften verdient wurden, in den legalen Geldkreislauf gelangen und damit sicherstellen, dass sich Verbrechen eben nicht lohnen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Geldern aus dem Drogenhandel, Prostitution, Korruption und Betrug.

Bekämpfung der Geldwäsche

Der erste Schritt der Geldwäsche ist die Einspeisung der durch Straftaten erlangten Bargeldmenge in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf. Das erfolgt meist in kleineren Teilbeträgen, um keine Aufmerksamkeit zu erregen (so genanntes „Smurfing“). Genutzt werden dafür der Besuch von teuren Hotels, Spielbanken oder Wechselstuben, die Einzahlung auf Bankkonten, das Baugewerbe und der Erwerb von (vor allem kurzfristig verkaufbaren) Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Luxusartikel, Kunstwerke, Automobile, Gutscheine). Oft werden auch Rechnungen für gar nicht erfolgte Leistungen ausgestellt und bezahlt. In vielen Ländern werden Online-Sportwetten zur Geldwäsche verwendet. Mittel zur Verschleierung sind zum Beispiel Scheingeschäfte und Auslandszahlungen unter Nutzung von Offshore-Banken, Briefkastengesellschaften,

Scheingesellschaften und Strohmännern, oft in Ländern mit geringen Schutzvorschriften gegen Geldwäsche oder bestechliche Beamte. Dazu zählen auch Fälschungen oder Rückdatierungen von Verträgen.

Gerade beim Gründen von Briefkasten- bzw. Scheinfirmen und dem Parken von Kapital samt weiterer Verschleierung, brauchen die Täter die Hilfe einer Bank samt deren Kontakten. Derzeit kann diese Hilfe wie das Gründen der Briefkas­tenfirma noch legal sein, sicher kriminell wird es erst, wenn zum Beispiel Drogengeld gewaschen wird. Der Strafrahmen sieht eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren und/ oder eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Baht vor. Ausweislich der gesetzlichen Vorschriften sind Banken dazu angehalten, alle Bargeldgeschäfte ab 2 Mio. Baht der entsprechenden Behörde in Bangkok zu melden. Bei Immobiliengeschäften, welche einen Wert von 5 Mio. Baht überschreiten, gilt diese Meldepflicht auch. Die Bank ist deshalb angewiesen, von dem Kunden, welche entweder die hohe Bargeldsumme oder die Immobilientransaktion tätigt, entsprechende Nachweise über die Gelder zu verlangen.

Identitätsprüfung bei der Handelskammer

Im Zusammenhang mit dem Thema Geldwäsche sei hier auch noch erwähnt, dass wir seit längerem keine Identitätsprüfung bzgl. der Eröffnung eines Bankkontos oder der Beantragung einer Kreditkarte mehr vornehmen können. In diesem Fall greifen nicht die thailändischen Gesetze, sondern die deutschen Regelungen. Das gleiche Schicksal hat die Botschaften ereilt. Auch diese können diese Dienstleistungen nicht mehr anbieten. Wer aber wegen einem neuen Bankkonto nicht nach Deutschland reisen kann, mag sich wegen einer Identitäts- und Legitimationsprüfung an die Deutsch-Thailändische Handelskammer (GTCC) in Bangkok wenden. Die deutschen Auslandshandelskammern sind durch das deutsche Gesetz zur Geldwäsche berechtigt, Identitätsprüfungen vorzunehmen. Das Verfahren läuft dabei wie folgt ab: die Bank übermittelt dem Kunden bzw. dem Verfügungsberechtigten die entsprechenden Unterlagen. Der Bankkunde wendet sich an die Deutsch-Thailändische Handelskammer, welche die Personendaten aufnimmt und prüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist werden die Unterlagen der Bank übersendet und der Kunde erhält sein Bankkonto.

Wer bei diesen ganzen Formularen und immer noch mehr Informationen gesund herauskommen will, braucht ein gutes Nervenkostüm oder eine gute Krankenversicherung. Es ist uns nicht bekannt, ob es einen Kausalzusammenhang gibt zwischen Formularen und Krankenversicherung, aber der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 1. Januar 2017 verfügt, dass man 15.000 Baht aus Zahlungen für seine Krankenversicherungsprämien steuerlich bei seiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Ist jetzt nicht der ganz große Wurf aber immerhin bekommt man damit eine Monatsprämie umsonst. Bei Krankenversicherungen, welche an eine Lebensversicherung gekoppelt sind kann man hingegen bis zu 100.000 Baht pro Jahr steuerlich berücksichtigen.

Thailand hat wie viele andere Länder das Problem einer langsam überalternden Gesellschaft, und wie in vielen anderen Ländern, fürchtet man auch hier eine Explosion bei den Gesundheitskosten. Durch Steuererleichterungen will man dafür sorgen, dass mehr Personen eine Krankversicherung abschließen und diese steuerlich geltend machen. Ob dies aber so funktioniert, wenn man sich im Gegenzug die Versicherungsbedingungen von manchen Versicherungen ansieht, bleibt fraglich. Was bringt mir eine Krankenversicherung, wenn die Ausschlüsse zu hoch sind, der Versicherungsnehmer nicht auf einsichtige Kündigungsrechte hingewiesen wurde oder sonstige kreative Gründe in dem „Kleingedruckten“ gefunden werden, welche eine Behandlung ausschließen? Dennoch sollte man eine Krankenversicherung haben und nicht nur wegen der steuerlichen Vorteile.


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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