Law Lounge

Foto: vege / Fotolia.com
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Wir wollen in dieser Kolumne ein wenig über abgeschlossene und laufende Mandate berichten. Wir hören immer wieder, dass viele unserer Mandanten sagen, dass sie auch gerne Anwalt wären, da immer etwas Neues (stimmt zu 80 Prozent), interessante Menschen (stimmt zu 98 Prozent) und Geld verdienen tut man auch noch dabei (stimmt, aber ohne Angabe von Prozenten). Den Auftakt macht ein Nachbarschaftsstreit passend zur Regenzeit:

Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hausgrundstücks, das an die städtische Kanalisation angeschlossen ist und an einen im Eigentum der beklagten Gemeinde stehenden Platz grenzt, auf dem mehrere Bäume angepflanzt sind. In einer Nacht im Juli 2016 fiel starker Regen. Die Kanalisation konnte die anfallenden Wassermassen nicht mehr ableiten, weil Wurzeln der auf dem Platz befindlichen Bäume in den Kanal eingewachsen waren und dessen Leistungsfähigkeit stark einschränkten. Deshalb kam es zu einem Rückstau im öffentlichen Kanalsystem und auf dem Grundstück der Klägerin zum Austritt von Wasser aus einem unterhalb der Rückstauebene gelegenen Bodenlauf in das Haus, und das komplette Erdgeschoss war beschädigt.

Die Klägerin macht geltend, durch den Rückstau des Wassers und die in dessen Folge eingetretene Überschwemmung in ihrem Haus sei ihr ein Schaden von 1,2 Millionen Baht entstanden, auf den sie sich allerdings wegen eigenen Mitverschuldens im Hinblick auf das Fehlen einer Rückstausicherung ein Drittel anrechnen lasse, so dass sie einen Betrag von 800.000 Baht verlangen könne.

Das erstinstanzliche Gericht hat der Klägerin einen Schadensersatz von 550.000 Baht zugesprochen. Das Berufungsgericht hat hingegen entschieden, dass die Klägerin überhaupt keinen Schadenersatzanspruch hat, da die Klägerin nichts unternommen hat, um ihr Grundstück vor Hochwasser zu schützen. Die Beklagte hat zwar als Eigentümerin des Platzes Verkehrssicherungspflichten (bspw. der Asphalt reißt auf und Löcher entstehen), es gibt aber keine Verkehrssicherungspflicht bezüglich des Eindringens von Baumwurzeln in die Kanalisation. Das Berufungsgericht hat aber offen gelassen, welche Anforderungen an eine Rückstausicherung zu stellen sind, um eine Haftung der Stadt/ Gemeinde greifen zu lassen.

Juristische Poesie auf Twitter

Wenn Juristen flirten – Twitter ist nicht nur für Präsidenten, sondern auch für Juristen eine beliebte Spielwiese. Vor allem Anwälte tummeln sich dort zahlreich und fast rund um die Uhr – viele von ihnen unter Pseudonymen. Wird eine Nachricht (Tweet) mit einem Hashtag versehen (einem Schlagwort mit einem vorangestellten #), kann das Wellen schlagen. Den ersten Stein ins Wasser warf diesmal offenbar Fahrgelegenheit_451@Solid_Snail mit dem Spruch: „Für dich würde ich das Abstraktionsprinzip durchbrechen. #wieJuristenflirten“. Das ging ab. Anwaltsgelaber@Anwaltsgelaber ergoss sich in immer neuen Posts wie: „Kommst du noch mit nach oben, meine Nachlieferung einsortieren?“ oder „Die Scheidung von deinem Partner würde ich pro bono übernehmen“. Etwas weniger Zustimmungen (Likes) und Weiterleitungen (Retweets) erntete er mit: „Ich bin die Hypothek, willst du meine Forderung sein?“ Joachim@songdenkbar steuerte bei: „Du bist in meinem Leben das Ereignis, das nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.“ Kein Thema nur für Männer – Alexandra Braun@RAinBraun fragte: „Wollen wir ein paar öffentliche Ärgernisse erregen?“ Noch am späten Abend twitterte Happy Robot Phone@zvlrnghrsm (seines Zeichens weder Bot noch Paragrafenkundler, sondern Künstler und Freidenker): „Schatz, habe gerade im Kalender gesehen, dass heute unser Hochzeitstag auf Wiedervorlage ist. Alles Gute!“ Prof. Dr. Arnd Diringer@Arnd_Diringer, der allein jede Timeline füllt, konnte auch diese Debatte nicht auslassen und schlug vor: „Deine Beschaffenheit ist mangelfrei.“ Einige Fans fand zudem juraman@hangelar mit seiner Version von Juristenromantik: „Bevor meine Liebe zu Dir verjährt, bin ich schon lang verwirkt.“ Das Gefallen des sonst ebenfalls fleißig postenden BFH-Präsidenten Rudolf Mellinghoff@rmellinghoff erregte HG@Zwiebeltuete mit: „Ich habe Dich nicht verdient. Deine Nähe ist für mich eine ungerechtfertigte Bereicherung.“

Einen Shitstorm erntete keiner dieser Poeten – lustig fand die Komplimente aber auch nicht die gesamte Community. „Juristenwitze. Man liebt sie oder – naja“, wandte Hendrik Wieduwilt@hwieduwilt ein. Drastischer Thomas Stadler@RAStadler: „Also liebe Kollegen, dämlichster Hashtag ever, Glückwunsch.“ Einen anderen Humor bevorzugt auch Constantin v Lijnden@cobvl; er konterte mit: „Wenn das wirklich ist, #wiejuristenflirten, dürften sie mit dieser Generation aussterben.“ Worauf jemand mit dem Hinweis reagierte, davon gebe es zu viele, als dass dies geschehen könnte. Doch wie so vieles im Netz, ist auch dieser Tweet nicht mehr auffindbar. Wer jedoch konkrete Fragen an uns hat, wir sind seit 13 Jahren an der gleichen Stelle und dort von Montag bis Freitag auffindbar.


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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