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Foto: vege / Fotolia.com
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Der Name eines Menschen ist vieles, unter anderem Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Man kann mit seinem Namen zufrieden sein oder nicht, obwohl ich unterstelle, dass alle unsere Mütter sich bei der jeweiligen Namensgebung etwas gedacht haben. Schließlich kommen wir dann nach Thailand und sind umgeben von „Gung“, Nok“, „Lek“ und „Boo“. Da auch nach vielen Jahren in Thailand für mich 90 Prozent der thailändischen Familiennamen wahre Zungenbrecher sind, habe ich mich schnell mit der Idee der hiesigen Spitznamen angefreundet und viele von uns westlichen Besuchern haben wohl ebenfalls schon einen thailändischen Spitznamen. Doch bei rechtlichen Fragen hört die „Benutzerfreundlichkeit“ eines thailändischen Spitznamens auf.

Auch in Thailand definiert ein Name eine bestimmte Person. Man muss in allen rechtlichen Fragen wissen, mit wem man einen Vertrag schließt, wer ist Kläger oder Beklagter eines Verfahrens, wer ist Adressat eines Verwaltungsaktes und welche Person wird in einer Personenstandsurkunde (von der Geburts- bis zur Sterbeurkunde) bezeichnet.

Gründe für die Namensänderung

Es ist kein Geheimnis, dass viele Thailänder aus religiösen Gründen bzw. auf entsprechenden Hinweis durch Wahrsager ihren Namen ändern. Dies betrifft in vielen Fällen lediglich den Vornamen. Dass der gesamte Name geändert wird, ist eher selten, da bei den gerade genannten Gründen, der Bezug zum Familiennamen höherrangig ist. Es gibt jedoch auch irdische Gründe, um den Namen zu wechseln und dies sind die Fälle, in welchem sich Betroffene einer Strafverfolgung entziehen, einem vollstreckbaren Urteil ausweichen oder neu heiraten wollen und keine Lust haben sich einem Scheidungsverfahren mit dem aktuellen Ehemann zu stellen.

In unserer täglichen Mandatsbearbeitung kommen solche Fälle der Namensänderung regelmäßig vor. Bei allen Mandanten mit Forderungseinzug sollte man zunächst auf dem Bezirksamt vorsprechen und sich erkundigen ob der Schuldner noch den richtigen Namen trägt, weshalb es vorkommen kann, dass man in einer Klage mehrere Namen nennt, um sicherzustellen, dass ein obsiegendes Urteil auch gegen den Betroffenen vollstreckt werden kann.

Weitere Anwendungsgebiete, in welchen es ratsam ist, sich über den Personen- und Namensstand einer Person zu informieren, sind bei Visa-Angelegenheiten und bei Eheschließungen. Im ersten Fall will im Regelfall die Thailänderin als Antragstellerin des Visums ihre Vorstrafe(n) ausblenden, welche bei der Visumsbeantragung in den meisten Fällen geprüft werden. Bei einer geplanten Heirat versuchen manche Damen eine noch geschlossene erste Hochzeit „nicht unbedingt“ zu erwähnen. In der Tat ist es nicht sonderlich kompliziert seinen Namen in Thailand zu ändern. Man stellt einen entsprechenden Antrag auf dem Bezirksamt (die meisten halten entsprechende Vordrucke bereit). Die Bezirksämter stellen eine Anfrage beim Justizministerium, um abzuklären, ob irgendetwas gegen den Antragsteller vorliegt und schon ist im Idealfall der Name geändert. Doch eines ändert sich nicht und dies ist die Personenkennziffer eines Thailänders. Der Name kann noch so oft gewechselt werden aber diese Nummer, welche sich auf dem thailändischen Personalausweis befindet, bleibt bis zum Tod unverändert. Die komplette Auslöschung einer Vergangenheit ist deshalb nicht möglich. Wir hatten schon des Öfteren darauf hingewiesen, dass man sich bei geschäftlichen und privaten Bindungen im Vorfeld informieren sollte, mit wem man es zu tun hat. Dies spart im Ernstfall eine Menge Geld und Nerven.

Doch nicht nur Thailänder beschäftigen sich mit einer Namensänderung. Es gibt immer mal wieder eine Anfrage, ob es Sinn machen würde, wenn ein Europäer seinen Namen ändert, um wieder nach Thailand einzureisen, da die Möglichkeit eines Eintrages in der sog. „Black List“ besteht. In diesem Fällen müssen wir den Anfragenden jedoch mitteilen, dass nur wegen einer erneuten Einreise nach Thailand unter einem neuen Namen sich wohl (a) der Aufwand im Heimatland nicht lohnt und (b) anhand der neuen technischen Möglichkeiten (Gesichtserkennung) bei der Einreise nach Thailand die Namensänderung wohl nicht viel bringt, wenn man nicht noch bereit ist, sich auch einer plastischen Operation für ein neues Aussehen zu unterziehen.

Künstlername statt Namensänderung

Die Anforderungen in Deut­schland an eine Namensänderung sind hoch. Die Behörden verlangen einen wichtigen Grund, warum der Name geändert werden soll. Ein solcher wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Familienname anstößig oder lächerlich klingt. Ein weiterer wichtiger Grund wäre, wenn der Familienname regelmäßig zu Schwierigkeiten bei der Schreibweise führt bzw. sehr schwer richtig auszusprechen ist. Die Ermessensausübung der Behörden ist dabei sehr eng gesetzt. Ganz kreative kommen bei Nichtvorliegen der genannten wichtigen Gründe auf die Idee eines Künstlernamens. Um einem Künstlernamen zu bekommen, muss man gegenüber der zuständigen Behörde zur Glaubhaftmachung des Künstlernamens nachweisen, dass man überregional unter diesem Namen bekannt ist. Ist dies gelungen, kann man den Eintrag in den Personalausweis und/ oder Reisepass beantragen. Einen vollumfänglichen Schutz genießt man allerdings erst wenn der Künstlername auch in das Markenregister eingetragen ist. In den entsprechenden Vorlesungen an der Universität hatte ich mich damals immer über die Sinnhaftigkeit eines Künstlernamens gewundert. Zunächst geht es doch um das Kreative und das damit Erschaffene. Ein Künstlername ist wohl eher die Ausnutzung der Macht, des Marketing, nach dem der Künstler ein entsprechendes Werk geschaffen hat.

Im Ergebnis bleibt jedoch zum einen festzuhalten, dass ein Künstlername im Rahmen der oben genannten Problematik auch nicht weiterhilft. Warum sich jemand entscheidet, einen Künstlernamen anzunehmen, wenn er oder sie doch interessante Werke vorlegen, habe ich nie richtig verstanden, denn die Persönlichkeit eines Menschen finde ich wichtiger als einen Namen, aber dann… man muss nicht immer alles verstehen.


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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