BANGKOK: Das Zentrale Konkursgericht hat den Fall Thai Airways International (THAI) angenommen und die erste Anhörung auf den 17. August um 9 Uhr angesetzt.
Das Gericht ordnete an, dass die Annahme des Falles mindestens zweimal in mindestens einer Tageszeitung bekannt gegeben werden muss, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Die Entscheidung des Gerichts soll auch online erscheinen. Kopien des Konkursantrags der THAI müssen an ihre Gläubiger und andere Parteien geschickt werden. Die Gläubiger der THAI können bis zu drei Tage vor der ersten Anhörung Einspruch gegen das Sanierungsverfahren erheben. Danach würde das Gericht davon ausgehen, dass die Gläubiger mit dem Verfahren einverstanden sind.
Die THAI reichte am Dienstag ihren Konkursantrag bei Gericht ein und beantragte Gläubigerschutz zur Fortführung der Geschäftstätigkeit bis zur Umschuldung und Sanierung. Das Unternehmen hat ausstehende Schulden in Höhe von insgesamt 200 Milliarden Baht, von denen 30 Prozent auf Gläubiger in Thailand entfallen.