Konfusion über Covid-Test für Visumverlängerung

Foto: epa/Rungroj Yongrit
Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Ein Sprecher der Immigration hat am Dienstag seine Ankündigung zurückgenommen, dass ein negatives Covid-19-Testergebnis für jeden Ausländer, der seinen Aufenthalt im Königreich verlängern möchte, ab der kommenden Woche obligatorisch sein wird.

Archayon Kraithong hatte am Montag gegenüber „Khao Sod“ gesagt, die neue Maßnahme gelte für jede Art von Visum, unabhängig davon, wie lange sich der Ausländer bereits im Land aufhalte. Weniger als eine Stunde, nachdem seine Äußerung berichtet wurde - was einen Aufruhr unter Ausländern in den sozialen Medien auslöste -, meldete sich der Sprecher der Immigration zurück. Er sei über die neue Politik falsch informiert worden. „Ich entschuldige mich für das Missverständnis," sagte Generalmajor Archayon. „Die Anordnung wird nur für bestimmte Arten von Visa gelten, höchstwahrscheinlich für das Daueraufenthaltsvisum."

Er ergänzte, die Immigration müsse auf den Beschluss des Staatsrats warten, um die neueste Verordnung bezüglich des Coronavirus und der Einreise von Ausländern zu interpretieren. Die Verordnung war am 25. Dezember in der „Royal Gazette“ veröffentlicht worden.

Die Verordnung fügte Covid-19 der Liste der verbotenen Krankheiten für Ausländer hinzu, die nach Thailand einreisen oder dort ihren Wohnsitz nehmen wollen. Andere Krankheiten sind Lepra, das gefährliche Stadium der Tuberkulose, Elefantiasis, Drogensucht und das tertiäre Stadium der Syphilis. Die Ankündigung erwähnte ausdrücklich keine Einschränkungen, die für bereits in Thailand lebende Ausländer gelten sollen.

Die örtlichen Immigrationsbüros scheinen nichts von der neuen Verordnung zu wissen. „Ich habe nichts davon gehört", sagte der Chef der Immigration von Chonburi, Narain Kheungsanook, am Telefon gegenüber „Khao Sod“. Der stellvertretende Chef der Einwanderungsbehörde von Phuket, Oberst Nareuwat Putthawiro, betonte gegenüber „The Phuket News“, dass sein Büro keine derartige Anordnung erhalten habe.

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