EuGH urteilt über neue Gentechnik

​Kennzeichnungspflicht oder nicht? 

Foto: epa/Tamas Soki
Foto: epa/Tamas Soki

LUXEMBURG (dpa) - Präziser, schneller, günstiger: Mit neuen Verfahren kann man Pflanzen effizient genetisch verändern. Ob es sich dabei rein rechtlich um Gentechnik handelt, ist umstritten. Das soll nun der EuGH klären.

In der Gentechnik ist eine Revolution im Gange. Möglich macht das auch ein relativ neues Werkzeug: Die Genschere Crispr/Cas9, kurz Crispr. Sie ermöglicht es unter anderem, das Erbgut von Pflanzen und anderen Lebewesen präziser, schneller und günstiger zu verändern als bisher. Umstritten ist, inwieweit bestimmte Anwendungen von Crispr und ähnlichen Werkzeugen unter die strengen Auflagen des europäischen Gentechnikrechts fallen. Darüber soll am Mittwoch (25.7.) der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilen.

Was genau wird am EuGH verhandelt?

Ein französisches Gericht will vom EuGH wissen, wie es die europäischen Regeln zur Gentechnik auf bestimmte neue Verfahren anwenden soll. Dabei geht um einen Fall in Frankreich, der sich um Pflanzen dreht. Der EuGH soll klären, was rein rechtlich gesehen «gentechnisch veränderte Organismen» (GVOs) sind und was nicht. Außerdem geht es um die Frage, für welche GVOs rechtliche Ausnahmen gelten. GVOs unterliegen strengen Vorgaben.

Welche sind das?

GVOs werden vor der Zulassung auf ihre Sicherheit geprüft. Lebensmittel, die unter die GVO-Verordnung fallen, müssen im Handel für die Verbraucher gekennzeichnet sein. In Deutschland kann man solche Lebensmittel aber nicht kaufen, sie werden vom Handel nicht angeboten.

Warum finden Gentechnik-Kritiker das EuGH-Urteil so brisant?

Einige Verbraucherschützer und Gentechnik-Kritiker fürchten, dass die strengen Gentechnik-Regularien ausgehebelt werden. Sollten für bestimmte Eingriffe ins Erbgut von Pflanzen künftig die GVO-Regeln nicht mehr gelten, könnten gewisse gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne Sicherheitsprüfung und ohne Kennzeichnung auf den Markt kommen. Die Entscheidung des EuGH ist für die Mitgliedstaaten bindend.

Um welche Gentechnik-Verfahren geht es?

Bei Verfahren, bei denen artfremde DNA in das Erbgut von Pflanzen oder anderen Organismen eingefügt wird, ist die Situation eindeutig, wie Ralf Wilhelm sagt. Er ist Sicherheitsexperte für biotechnologische Verfahren bei Pflanzen am Julius-Kühn-Institut, einem Bundesinstitut. Sie fallen unter die GVO-Regeln. Umstritten ist, inwieweit das auch für Produkte der sogenannten gezielten Mutagenese gilt.

Auf was kommt es dabei an?

Ein Knackpunkt dürfte sein, ob bei der gezielten Mutagenese Organismen entstehen, die sich von Ergebnissen klassischer Züchtung unterscheiden lassen. Wäre das so, könnten solche Organismen eher unter die GVO-Regeln fallen. Im EU-Recht sind GVOs so definiert: «Ein Organismus mit Ausnahme des Menschen, dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist» (Richtlinie 2001/18/EG).

Was bedeutet das EuGH-Urteil für den Verbraucher?

Es gibt in Supermärkten keine GVO-Lebensmittel zu kaufen, weil diese laut Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels die überwiegende Mehrheit der Verbraucher ablehnt. Es gibt in Deutschland auch keine GVO-Pflanzen auf den Feldern. Lebensmittel von Pflanzen, die mit gezielter Mutagenese erzeugt wurden, könnten aber in einigen Jahren in den Supermarkt-Regalen stehen, ohne dass es der Verbraucher merkt. Das könnte dann der Fall sein, wenn der EuGH entscheidet, dass für solche Lebensmittel keine GVO-Regeln gelten und sie nicht gekennzeichnet sein müssen.

Was passiert bei der gezielten Mutagenese?

Dabei wird beispielsweise mit der Genschere Crispr die DNA gezielt an einer vorherbestimmbaren Stelle geschnitten. Die Zelle repariert daraufhin den DNA-Strang selbst. Dabei kann sich die DNA-Sequenz etwas ändern. Gene können so gezielt verändert oder auch ausgeschaltet werden. Mit dieser Technik können mit vergleichsweise geringem Aufwand beispielsweise Getreidesorten widerstandsfähiger gemacht oder die Zusammensetzung von Nahrungs-und Futterpflanzen optimiert werden.

Steht dazu schon etwas im EU-Recht?

Nicht direkt. Organismen, die mit älteren Mutagenese-Methoden erzeugt wurden, sind unter gewissen Voraussetzungen von den GVO-Regeln ausgenommen. Dazu gehört, Pflanzen zu bestrahlen oder mit Chemikalien zu behandeln. Dadurch ändert sich das Erbgut an vielen zufälligen Stellen. Pflanzen, die dadurch gewünschte Eigenschaften bekommen, werden dann kultiviert. Ob diese Ausnahme prinzipiell auch Verfahren der gezielten Mutagenese einschließt, ist Gegenstand des EuGH-Verfahrens.

Was sagen Gentechnik-Kritiker?

Das Münchner Institut Testbiotech ist der Meinung, dass mit den neuen Methoden veränderte Pflanzen nicht Gewächsen gleichzusetzen sind, die aus herkömmlicher Züchtung stammen. Deshalb könne man schlicht nicht ausschließen, ob diese veränderten Pflanzen gefährlich seien. Solche Pflanzen sollten demnach unter GVO-Regeln fallen. Eine Sicherheitsprüfung sei unbedingt erforderlich.

Welche Risiken können Gentechnik-Pflanzen bergen?

Es gibt Befürchtungen, das gentechnisch veränderte Pflanzen in die Umwelt gelangen und nicht mehr zurückzuholen sind. Dort könnten einige von ihnen einen Vorteil gegenüber anderen Pflanzen haben und sie verdrängen. Einige Gentechnik-Kritiker führen auch an, dass gentechnisch veränderte Pflanzen ihre Erbanlagen mit unabsehbaren Folgen auf andere Gewächse übertragen könnten.

Welche Bedeutung hat das Urteil für Industrie und Landwirtschaft?

Gelten für Pflanzen, die mit gezielter Mutagenese erzeugt wurden, künftig GVO-Regeln, ist laut Deutschem Bauernverband zu befürchten, dass wichtige Züchtungsoptionen fehlen. «Das wäre ein signifikanter Nachteil», sagt Präsident Joachim Rukwied. «Wir brauchen Pflanzen, die gegen Krankheiten und Hitzestress resistent sind.» Ricardo Gent, Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie, fürchtet, dass der Forschungsstandort Deutschland im Vergleich zu den USA oder China stark zurückgeworfen werden könnte. Gerade kleine und mittlere Unternehmen hätten dann kaum noch eine Chance, weil die Verfahren zu teuer würden.

Wurden schon Nutzpflanzen mit gezielter Mutagenese erzeugt?

Wilhelm vom Julius-Kühn-Institut sind keine bekannt, die schon auf dem Markt sind, auch nicht in anderen Ländern. Es gebe aber erste Feldversuche in Amerika. Weit gediehen sei beispielsweise eine Sojabohne mit verändertem Ölsäuregehalt, oder auch ein Mais mit veränderter Stärkezusammensetzung. Gent von der Industrievereinigung verweist auf eine Kartoffel in den USA, deren Lagerfähigkeit mit gezielter Mutagenese verbessert wurde.

Hat das EuGH-Urteil auch Auswirkungen auf Nutztiere?

Im Prinzip schon. Schließlich ist im EU-Recht von Organismen im Allgemeinen die Rede. Dazu gehören auch Tiere. Laut Christoph Then von Testbiotech könne auch das Erbgut von Tieren mit der sogenannten gezielten Mutagenese verändert werden. So gebe es Schweine mit mehr Muskeln oder Rinder ohne Hörner. Auf dem Markt seien diese aber noch nicht.

Ãœberzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.