Keine neuen Schranken für Elfenbeinhandel

Bäume in Afrika geschützt

Foto: wikimedia/Sema Tu
Foto: wikimedia/Sema Tu

GENF (dpa) - Ein duftender Riesenbaum aus Malawi und ein anderer mit «geflügelter Frucht»: Beide sind bedroht, beide dürfen künftig nicht mehr ohne weiteres gehandelt werden. Bei Elfenbein gibt es weiter Schlupflöcher für den Handel - auch die EU steht am Pranger.

Elfenbein darf vorerst weiter in heimischen Märkten wie Japan und EU-Ländern gehandelt werden. Ein Vorschlag, das zu ändern, ist am Mittwoch bei der Artenschutzkonferenz in Genf gescheitert. Fortschritte gab es dagegen beim Baumschutz: Zwei Arten, eine afrikanische Zeder und der Mukula-Baum, sollen besser geschützt werden, beschlossen die Vertreter der 183 Unterzeichnerstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens (Cites).

Beim Elfenbeinhandel wollten einige afrikanische Staaten erreichen, dass alle Länder ihre Inlandsmärkte schließen. Jede Art von Handel könne die Wilderei beflügeln, sagte etwa der Vertreter Liberias. Japan hat einen der größten Elfenbeinmärkte, in der EU darf legal mit Elfenbein von vor 1947 gehandelt werden. Viele Stücke würden aber nur als «alt» deklariert, berichtete die Tierschutzorganisation Avaaz 2018. Sie ließ 100 in der EU gekaufte Elfenbein-Ornamente testen. Ein Fünftel habe von Elefanten gestammt, die in den 90er Jahren noch lebten, berichtete sie.

Japan und die EU waren neben anderen Staaten gegen die vollständige Schließung aller Märkte. Die Staaten beschlossen lediglich, dass alle Länder künftig über ihre Schutzmaßnahmen Bericht erstatten müssen. Die Organisation Pro Wildlife sieht das dennoch als Etappenerfolg.

Einige Länder wollen bei der Konferenz sogar den internationalen Handel mit Lagerbeständen wieder zulassen. Über diese umstrittenen Anträge sollte am Donnerstag entschieden werden.

Die aromatisch duftende und durch Abholzung stark dezimierte afrikanische Zeder (Widdringtonia whytei) aus Malawi und der Mukula-Baum (Pterocarpus tinctorius) aus dem südlichen und östlichen Afrika kommen auf Anhang 2 des Artenschutzabkommens. Damit ist der Handel nur noch dann möglich, wenn nachgewiesen ist, dass er die Art nicht bedroht. Der botanische Gattungsname des Mukula-Baums bedeutet «geflügelte Frucht», was von der ungewöhnlichen Form der Hülsenfrüchte herrührt. Die Beschlüsse müssen nächste Woche bei der Abschlusssitzung noch abgesegnet werden.

Das Bundesumweltministerium begrüßte die Baum-Beschlüsse. «Wir müssen die tropischen Wälder schützen, nicht nur wegen des dortigen Artenreichtums, sondern auch, weil wir dringend auf deren positive Klimawirkung angewiesen sind», sagte eine Sprecherin in Berlin.

Fehlende Mittel zur Überwachung riesiger Gebiete und Korruption begünstigen in Afrika, Südamerika und Asien Kahlschlag in Wäldern. Mehrere hundert Hölzer sind bereits auf dem Anhang 2 des Abkommens gelistet, darunter Mahagoni und afrikanisches Teak (Afrormosia). Die EU hat strenge Regeln für die Einfuhr von Hölzern des Anhangs 2.

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Thomas Sylten 23.08.19 21:01
Elfenbeinhandel-"Regelungen"
Einmal mehr erweisen sich Regierungen als zahnlose Tiger und einzelne Politiker als willige Erfüllungsgehilfen einer widerwärtigen Industrie (Elfenbeinhandel !! wie kann man das überhaupt schön finden, wenn man das abgeschlachtete Tier dahinter sieht..), die aus reiner Profitgier einen feuchten Kehricht auf die Zukunft unseres Planeten und seine Bewohnbarkeit gibt. Wann gibt es endlich einen rustikalen Aufschrei, eine "Revolution" gegen diese Büttel, die NICHTS können außer Papier vollschreiben, welches als Klopapier sinnvoller verwendet wäre..