Kein Urteil im Naegeli-Prozess

 Der «Sprayer von Zürich», Harald Naegeli. Foto: epa/Horst Ossinger
Der «Sprayer von Zürich», Harald Naegeli. Foto: epa/Horst Ossinger

ZÜRICH (dpa) - Der Prozess gegen einen der Urväter der Graffiti-Kunst, den Schweizer Harald Naegeli, ist in Zürich zunächst ohne Urteil zu Ende gegangen. Das Gericht rief den Kläger - die Stadt Zürich - und den 77-Jährigen auf, sich gütlich zu einigen, wie eine Sprecherin des Bezirksgerichts am Mittwoch sagte.

Naegeli war wegen Grafitti-Sprühbildern aus den Jahren 2012 und 2013 in Zürich angeklagt. Ihm drohte bei einer Verurteilung eine hohe Geldstrafe auf Bewährung. Naegeli verteidigt seine Bilder als Kunst. Er war in den 70er Jahren mit seinen legendären Strichmännchen zunächst anonym als «Sprayer von Zürich» bekannt geworden.

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