Kaum Chancen für europäische Kindergeld-Regelung

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). Foto: epa/Filip Singer
Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). Foto: epa/Filip Singer

BRÜSSEL (dpa) - Forderungen nach neuen EU-Regeln für Kindergeldzahlungen ins Ausland haben nach Einschätzung von EU-Diplomaten kaum Erfolgsaussichten.

Länder wie Deutschland und Österreich seien zuletzt mit dem Versuch gescheitert, im Zuge der Modernisierung der Sozialsystemkoordinierung eine sogenannte Indexierungsmöglichkeit zu schaffen, hieß es am Donnerstag in Brüssel. Die Mehrheit der EU-Staaten lehnt es demnach strikt ab, eine EU-Regelung zu schaffen, die eine Anpassung von Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes ermöglicht. Für Deutschland führte zuletzt Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) die EU-Verhandlungen.

Neben vielen Mitgliedstaaten ist auch die EU-Kommission gegen EU-Regeln zur Anpassung von Kindergeldzahlungen. «Für die gleichen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträge sollten auch die gleichen Leistungsansprüche erworben werden und gelten», hatte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen bereits im März auf eine Frage aus dem EU-Parlament zu Thema geantwortet. Laut EU-Vertrag dürfe kein Arbeitnehmer direkt oder indirekt aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.

Relevant ist dies, weil Kindergeld keine Sozialleistung ist, sondern für Kinder von Menschen bezahlt wird, die in Deutschland arbeiten und Einkommensteuer zahlen. Umgekehrt werden solche Leistungen ebenso bezahlt - in dem System dabei sind die Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz.

Vor diesem Hintergrund wird die Kommission auch eine von Österreich vorgesehene nationale Regelung auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen. Sie sieht vor, die Familienbeihilfen von 2019 an die Lebenshaltungskosten in dem Mitgliedstaat anzupassen, in dem die Kinder wohnen. Das trifft vor allem Osteuropäer, die in Österreich arbeiten, ihre Familien aber in der alten Heimat haben.

In Brüssel wird damit gerechnet, dass die Regelung schnell zu einem Fall für den Europäischen Gerichtshof wird. Dies könnte entweder über die Klage eines Arbeitnehmers in Österreich erfolgen oder über ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.

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