IS-Frau aus Syrien fürchtet Trennung von Kind

Foto: epa/ London-metroplitan-polizei
Foto: epa/ London-metroplitan-polizei

LONDON (dpa) - Die Eltern der schwangeren Britin Shamima Begum, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte, haben die Regierung in London um eine Rückkehrerlaubnis für ihre Tochter angefleht. Es handele ich um eine «dringliche Angelegenheit», teilte die Familie in einer Stellungnahme am späten Freitagabend mit. Sie sorgten sich um den psychischen Zustand ihrer Tochter und um das Baby. Die rechtliche Lage ist nach britischen Medienberichten nicht eindeutig.

Die junge Frau will nach Großbritannien ausreisen, um dort ihr Kind zur Welt zu bringen. Zwei Babys, die sie in Syrien geboren hatte, sind ihren Angaben zufolge bereits gestorben. In einem Interview der «Times» (Samstag) bat die 19-Jährige die britischen Behörden aber darum, ihr das Kind nicht nach der Geburt wegzunehmen. «Und falls doch, sollte es zumindest zu meiner Familie kommen», sagte Begum, die eine Schule in London besucht hatte. Sie habe bereits erste Wehen.

Begum ist 2015 als 15-Jährige gemeinsam mit Mitschülerinnen über die Türkei nach Syrien in die damalige IS-Hochburg Al-Rakka gereist. Dort seien die Mädchen mit ausländischen IS-Kämpfern verheiratet worden. «Ich bereue nicht, hierher gekommen zu sein», hatte Begum der «Times» gesagt. Auch liebe sie ihren Ehemann, der aus den Niederlanden stammt und sich dem IS angeschlossen hatte, noch immer.

London erwägt, die Rückkehr der Britin zu verhindern. «Wir dürfen nicht vergessen, dass diejenigen, die Großbritannien verlassen haben, um sich dem IS anzuschließen, von Hass auf unser Land erfüllt waren», betonte Innenminister Sajid Javid am Freitag. Auch der Chef des Geheimdienstes MI6, Alexander Younger, warnte vor «möglicherweise sehr gefährlichen» Verbindungen. Justizminister David Gauke betonte am Samstag jedoch, dass die Rückkehr der Frau aus rechtlichen Gründen möglicherweise nicht verhindert werden könnte. Man dürfe Menschen nicht staatenlos machen, sagte er am Samstag dem Sender Sky News.

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Volker Schacht 17.02.19 19:29
Doch
"Justizminister David Gauke betonte am Samstag jedoch, dass die Rückkehr der Frau aus rechtlichen Gründen möglicherweise nicht verhindert werden könnte. Man dürfe Menschen nicht staatenlos machen, sagte er am Samstag dem Sender Sky News."
Doch, unter diesen Umständen muss man das dürfen um die eigene Bevölkerung zu schützen. Gemeinrecht geht vor Individualrecht. Wer eine Gesellschaftsordnung als Terrorist oder Unterstützer oder Sympathisant bekämpft kann sich nicht anschließend auf eben diese Bürgerrechte berufen. Diese gehören ihm entzogen, jegliches Aufenthaltsrecht inklusive.