Ruhani droht mit Ausstieg aus Atomabkommen

Irans Präsident Hassan Ruhani. Foto: epa/Florian Wieser
Irans Präsident Hassan Ruhani. Foto: epa/Florian Wieser

TEHERAN (dpa) - Irans Präsident Hassan Ruhani hat in einem Telefonat mit seinem französischen Kollegen mit einem Ausstieg aus dem Atomabkommen gedroht.

«Iran will ja im Atomabkommen bleiben, aber ohne Kanäle für Finanztransaktionen, Ölexport, Versicherung und Transport wären wir gezwungen, andere Wege einzuschlagen», sagte Ruhani nach Angaben des Präsidialamtes im Gespräch mit Emmanuel Macron am Montag. Der Iran habe alle seine Verpflichtungen in dem Atomdeal erfüllt. Nun sollten die anderen Verhandlungspartner dafür sorgen, dass der Wiener Deal auch nach dem Ausstieg der USA vertragsgerecht umgesetzt werde, sagte der iranische Präsident.

Nach dem Ausstieg der USA aus dem Atomdeal im Mai und der Verhängung neuer Sanktionen steckt der Iran in der schlimmsten Wirtschaftskrise seiner Geschichte. Weil besonders der internationale Zahlungsverkehr wegen der Strafmaßnahmen blockiert ist, gibt es im Land zu wenig Devisen. Daher ist die Landeswährung Rial nicht einmal mehr die Hälfte wert. Anfang August trat der erste Teil der Sanktionen in Kraft, der zweite folgt im November.

Der Iran hatte im Juli 2015 das Atomabkommen mit den fünf UN-Veto-Mächten - USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien - sowie Deutschland geschlossen. Die Vereinbarung soll es dem Iran mit strengen internationalen Kontrollen unmöglich machen, Atomwaffen zu entwickeln. Im Gegenzug wurde die Normalisierung der Wirtschaftsbeziehungen in Aussicht gestellt.

Die anderen fünf Verhandlungspartner stehen zwar auf Irans Seite, können aber in der Praxis nicht viel unternehmen. Besonders die europäischen Banken mit USA-Geschäften wollen nicht mit dem Iran zusammenarbeiten. Mit dem von den USA geplanten Öl-Import-Boykott aus dem Iran würde das Land ab November de facto seine Haupteinnahmequelle verlieren.

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Thomas Sylten 28.08.18 20:48
David Herrmann: es handelt sich nicht um einen eigenen farang-Bericht, sondern um einen dpa-Artikel.