Infrastrukturprojekte: Steuer auf Mehrwert von Immobilien

Foto: epa/Barbara Walton
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BANGKOK: Das Kabinett stimmte am Dienstag einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums zu, von Immobilienbesitzern eine Steuer zu erheben, die von Schnellstraßen, Nahverkehrsbahnen, Hochgeschwindigkeitsbahnen, Flughäfen und anderen staatlichen Infrastrukturprojekten profitieren.

Der Gesetzesentwurf wird demnächst dem Staatsrat – dem Rechtsberatungsgremium der Regierung – zugeleitet und anschließend dem Übergangsparlament vorgelegt. Die Steuer soll sich auf den Mehrwert einer Immobilie beziehen, der sich aus der Nähe eines Infrastrukturprojekts in einem Umkreis von 5 Kilometern ergibt. Diejenigen, die Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Bürogebäude besitzen, würden einem Transaktionssteuersatz mit einer Obergrenze von 5 Prozent des Mehrwertpreises unterworfen. Der angewandte Satz soll später festgelegt werden, sagte Pornchai Theeravej, Finanz- und Wirtschaftsberater im Ministerium.

Nach dem Gesetzentwurf gibt es zwei Fälle für die Steuererhebung: vor und nach dem vollständigen Bau eines Infrastrukturprojekts. Im ersten Fall würden während des laufenden Baus Transaktionen von Eigentumswohnungen oder Grundstücken steuerfrei sein. Nach Abschluss eines Infrastrukturprojekts würde die Transaktion von Immobilien für gewerbliche Nutzung im Wert von mehr als 50 Millionen Baht steuerpflichtig sein, aber die Nutzung in Wohngebieten und in der Landwirtschaft wäre davon ausgenommen. Die steuerliche Bemessungsgrundlage eines Immobilienpreises würde vom Finanzministerium bewertet und nicht dem Marktpreis unterworfen.

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