Inflation zieht wieder an: 0,9 Prozent im Juni

Logo der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt/Mai. Foto: epa/Frank Mai
Logo der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt/Mai. Foto: epa/Frank Mai

WIESBADEN: Die Verbraucherpreise sind im Juni wieder kräftiger gestiegen. Nach Einschätzung von Volkswirten könnte sich das schon im nächsten Monat umkehren: Dann ist eine Inflation nahe der Nullmarke nicht unwahrscheinlich.

Die allgemeine Teuerung in Deutschland hat im Juni auf vergleichsweise niedrigem Niveau wieder angezogen. Die Verbraucherpreise lagen um 0,9 Prozent höher als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Montag anhand vorläufiger Daten mitteilte. Im Mai war die jährliche Inflationsrate mit 0,6 Prozent auf den tiefsten Stand seit fast vier Jahren gesunken - vor allem wegen eines massiven Rückgangs der Energiepreise in der Corona-Krise.

Auch im Juni 2020 mussten Verbraucher deutlich weniger für Haushaltsenergie und Sprit zahlen als vor Jahresfrist. Insgesamt verbilligte sich Energie in dem Monat um 6,2 Prozent. Im Mai jedoch hatten die Energiepreise mit minus 8,5 Prozent noch deutlicher unter dem Vorjahreswert gelegen. Mit dem weitgehenden Stillstand der Wirtschaft in vielen Ländern infolge der Corona-Pandemie war auch die Nachfrage nach Rohöl gesunken. Die Preise für den Rohstoff brachen ein, erholten sich zuletzt aber wieder etwas.

Nahrungsmittel verteuerten sich in Deutschland im Juni zum Vorjahresmonat den vorläufigen Daten zufolge um 4,4 Prozent. Hier waren die Preissteigerungen in den beiden Vormonaten noch etwas höher gewesen. Insgesamt zog das Preisniveau von Mai auf Juni 2020 um 0,6 Prozent an.

Nach Einschätzung von Ökonomen dürfte sich die Inflationsrate in den nächsten Monaten wieder der Nullmarke annähern - getrieben auch von der vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer. Als «letzten Sprung nach oben» wertete Commerzbank-Volkswirt Marco Wagner die Juni-Zahl. Seine Einschätzung: «Die Erfahrungen aus der Finanzkrise 2008/2009 zeigen, dass die Firmen die niedrigere Umsatzsteuer zwar nur zum Teil an die Verbraucher weitergeben. Dies dürfte allerdings ausreichen, die Teuerungsrate im Juli nahe an die Nulllinie zu drücken.»

Die Inflationsrate ist ein wichtiger Gradmesser für die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Notenbank strebt für den gesamten Euroraum mit seinen 19 Ländern mittelfristig eine Jahresteuerungsrate von knapp unter 2,0 Prozent an - weit genug entfernt von der Nullmarke. Denn dauerhaft niedrige oder auf breiter Front sinkende Preise könnten Unternehmen und Verbraucher verleiten, Investitionen aufzuschieben. Das kann die Wirtschaft bremsen.

Im Euroraum rutschte die Inflation nach jüngsten Daten des Statistikamtes Eurostat im Mai Richtung Nulllinie: Die Verbraucherpreise lagen nur um 0,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Das ist die niedrigste Inflationsrate seit Juni 2016.

In Deutschland lag der für die EZB-Geldpolitik maßgebliche harmonisierte Verbraucherpreisindex HVPI nach Angaben des Bundesamtes im Juni um 0,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und um 0,7 Prozent über dem Stand von Mai 2020. Die EZB prognostiziert für das Gesamtjahr 2020 einen drastischen Konjunktureinbruch im Euroraum infolge der Corona-Krise und eine Teuerung von gerade einmal 0,3 Prozent im Währungsraum.


Fraktionsentwurf stellt sich hinter EZB-Prüfung von Anleihekäufen

BERLIN: Union, SPD, FDP und Grüne im Bundestag wollen sich nach dem einschränkenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen in einem gemeinsamen Antrag hinter die entsprechende Praxis der Europäischen Zentralbank (EZB) stellen. Der Bundestag halte die Darlegung der EZB zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für nachvollziehbar, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin am Montag vorliegenden Entwurf für einen Antrag zu dem Urteil. Die Vorgaben des Urteils seien somit erfüllt.

Auf der Grundlage des Entwurfs wollten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen an diesem Dienstag entscheiden, ob sie sich an einem gemeinsamen Antrag beteiligen. Ziel war eine Abstimmung im Plenum noch diese Woche. Falls der Bundestag dem Papier zustimmen sollte, dürfte dies ein weiterer Schritt hin zur Fortsetzung der Beteiligung der Bundesbank an den Anleihekäufen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai entschieden, dass ein im Jahr 2015 gestartetes Wertpapierkaufprogramm (PSPP) nicht rechtens sein könnte, da negative Begleiteffekte wie niedrige Sparzinsen möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigt worden seien (Az. 2 BvR 859/15 u.a.). Die EZB solle diese Prüfung nachreichen. Ansonsten droht ein Ausscheiden der Bundesbank aus dem Kaufprozess. Das oberste deutsche Gericht gab der Bundesregierung und dem Bundestag drei Monate Zeit, die EZB zu einer Überprüfung zu bewegen.

In dem gemeinsamen Antragsentwurf beziehen sich CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne auf eine am 25. Juni vom EZB-Rat veröffentliche Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. In einem vergangene Woche veröffentlichten EZB-Protokoll heißt es, die Anleihekäufe der Notenbank seien angemessen, um das Ziel stabiler Preise zu gewährleisten. Auch seien ausreichende Sicherheitspuffer in die Kaufprogramme integriert, um mögliche Negativeffekte zu begrenzen.

Die Abgeordneten schreiben, die im Verfassungsgerichtsurteil enthaltenen Anforderungen an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung seien erfüllt. Die EZB habe die wirtschaftspolitischen Auswirkungen des Programms identifiziert, gewichtet und abgewogen. Auch das Bundesfinanzministerium sei überzeugt, dass der EZB-Rat seine Verhältnismäßigkeitserwägungen «nachvollziehbar dargelegt habe». Der Beschluss genüge in Verbindung mit zur Verfügung gestellten Unterlagen «den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 in vollem Umfang».

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