EDEGEM: Durch das Missachten von Corona-Regeln hat eine Schweiz-Urlauberin nach der Rückkehr nach Belgien für geschlossene Schulen und Tausende Quarantäne-Anordnungen gesorgt. Mehr als 2000 Schüler und Lehrer an zwei Schulen im Großraum Antwerpen seien außerdem auf das Coronavirus getestet worden, berichtete der belgische Sender RTBF am Dienstag. Die Urlauberin war dem Bericht zufolge positiv auf die britische Mutation des Coronavirus getestet worden.
Über Weihnachten hatte die Frau demnach einige Tage zum Ski-Urlaub in der Schweiz verbracht. Ihre Tochter war währenddessen bei ihrem geschieden von der Mutter lebenden Vater untergebracht. Anstatt sich nach ihrer Rückkehr - in Einklang mit den belgischen Regeln - selbst zu isolieren, nahm die Mutter ihre Tochter sofort wieder zu sich.
Ein erster Corona-Test fiel Tags darauf zwar negativ aus, ein späterer Test dann aber positiv. Zwischenzeitlich hatte die Tochter ihren Vater wieder besucht und ging auch wieder zur Schule. Wenig später zeigte auch sie Covid-Symptome. Ein Test ergab, dass sowohl sie als auch der Vater mit der britischen Corona-Mutation infiziert waren.
Wie RTBF weiter berichtete, wurden an diesem Montag nach einer Entscheidung der örtlichen Behörden zwei Schulen in Edegem und Kontich geschlossen - die Schule der Tochter sowie eine weitere, an der einer der Lehrer ebenfalls arbeitet. Zudem wurden knapp 2000 Schülerinnen und Schülern sowie 300 Lehrkräften auf Corona getestet. Die Ergebnisse waren zunächst nicht bekannt. Für 5000 Personen ordneten die Behörden Quarantäne an.
Der Bürgermeister von Edegem, Koen Mestu, sagte RTBF zufolge, er wolle nicht konkret über die Schweiz-Rückkehrerin reden, da sie ohnehin geschockt sei. «Sie ist schuldig, sie weiß das. Es ist ihr Fehler, der sich auf Tausende Personen auswirkt.» Zugleich gebe es jedoch auch Fehler im System. Belgien diskutiert derzeit über verschärfte Reise-Regeln. Bislang sind bei der Rückkehr aus einem Risiko-Gebiet Quarantäne und ein Test bei der Rückkehr sowie Woche später verpflichtend.
In Art. 3 ist da nachzulesen: „Die ...Bild- und Wortzeichen dürfen ... benutzt werden, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstösst."
Es ist an den Haaren herbeigezogen, aber niemand kann garantieren, dass die abgebildete Tragetasche nicht als „ Robbydog", Abfallsack etc. Verwendung findet und deshalb gegen gute Sitten verstösst.
Oder hat da ein geldgieriger Souvenierhändler der belgischen Touristin ein "Appenzeller Guggu-Ührli" verkauft und hofft, dass das Schweizerkreuz von der Etikette "Made in CH-ina" ablenkt? ;-)
Leider hat die profitorientierte Wirtschaftslobby (z.B. seinerzeit Victorinox in der Causa „Militärmesser") im Parlament diesbezügliche Vorstösse verwässert, sodass diese „Straffreiheit" zu einem Wildwuchs zur „erlaubten Norm" wurde. Da könnte sich die CH-Regierung ein kleines Scheibchen bei anderen Staaten abschneiden. Es soll gar Staaten geben, in denen ein Mensch zum Volkshelden mutiert, der eine vom Wind zerrissene National-Flagge aus einer Regenpfütze rettet. Derjenige aber, der ebendiese Flagge vor Wind und Wetter unzureichend geschützt hat, jahrelange Kerkerstrafe gewärtigen muss.