BANGKOK: Die thailändische Einwanderungsbehörde hat bekanntgegeben, dass Ausländern, die aufgrund der prekären Covid-19-Situation in ihrer Heimat in Thailand „gestrandet“ sind, die Möglichkeit zur Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung eingeräumt wird, so dass sie sich noch bis fast Ende Januar nächsten Jahres in Thailand aufhalten dürfen.
Für die Betroffenen ist dies eine überraschend positive Nachricht, nachdem eigentlich erwartet wurde, dass die so genannten „Covid-Verlängerungen“ nicht mehr bewilligt werden würden, weil Thailand und andere Länder ihre Grenzen längst wieder für den internationalen Tourismus geöffnet haben.
Gemäß der neuen Verordnung vom 23. November 2021 können Ausländer, die den Kriterien entsprechen, eine „Covid-Verlängerung“ ihrer Aufenthaltsgenehmigung bis zum 25. Januar 2022 beantragen. Es wird eine Gebühr in Höhe von 1.900 Baht verlangt. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Filiale der Einwanderungsbehörde.
Herr Schettler, die Bestimmungen haben sich seit 2019 geändert.