Immigration: Expats müssen keine TM28-Meldung vollziehen

Foto: Immigration Bureau
Foto: Immigration Bureau

BANGKOK: Ausländer, die länger als 24 Stunden ihren bei der Immigration gemeldeten Wohnsitz verlassen, müssen die Behörde nicht darüber informieren, teilte die Einwanderungsbehörde am Freitag mit.

Eine Nachricht, die wie Musik in den Ohren von Expats klingt. In einer veröffentlichten Online-Meldung informierte die Behörde, dass „Ausländer nicht verpflichtet sind“, eine solche Meldung (TM28) zu vollziehen, obwohl dies in einem Artikel des Einwanderungsgesetzes so vorgesehen ist.

„Während ihres Besuches in Thailand zwecks Tourismus (T - Touristenvisum), Sport (S - Sportlervisum), Wirtschaft (B - Arbeitsvisum), Investitionen (IM, IB - Investorenvisum), Ausbildung (ED, RS - Bildungsvisum), Ausübung eines qualifizierten Handwerks oder von Facharbeit (EX - Fachvisum) müssen Ausländer die zuständigen Beamten nicht über Änderungen ihres Aufenthaltsorts informieren“, heißt es in der Mitteilung ausführlich.

Die Ankündigung verweist ausdrücklich auf Abschnitt 5 des Einwanderungsgesetzes und scheint die Durchsetzung der für viele Jahre ignorierten Vorschrift, deren Einhaltung jedoch seit Beginn dieses Jahres strikt kontrolliert wurde, außer Kraft zu setzen.

Rentner werden in der Mitteilung hingegen nicht aufgeführt. Berichten zufolge trafen sich Einwanderungsbeamte diese Woche, um die Verbesserung der Anforderungen zu erörtern.

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Mike Dong 18.09.19 11:43
Ich habe überhaupt keine Langeweile. Ganz im Gegenteil, der Tag könnte gerne mehr Stunden haben. Das Thema TM 30 betrifft uns alle, die wir hier leben. Die Zeiten haben sich eben geändert. Der Ausdruck der Meldung wird jetzt in den Reisepass geheftet. Wenn man die Provinz verlässt muß man sich "zurückmelden". Hotels melden einen ja wohl meistens und dann hat man ein potentielles Problem. Ok, man könnte nur die Frau einchecken lassen, dann weiss es ja keiner, dass Farang verreist war. Jedenfalls hat man auf meiner Immi (Khorat) gesagt, dass man es machen muß. Es würde auch bei dem jährlichen Prozess überprüft werden. Bei Unregelmäßigkeiten würde, ja, das wollten/konnten man nicht beantworten. Ich werde jedenfalls die Entwicklung genau verfolgen u halte es für falsch zu sagen, "nie gemacht, brauche ich nicht".
Oliver Harms 16.09.19 10:38
TM30 Farang und nicht TM28
TM 28 ist ja wohl nun mieder etwas ganz anderes.
Mario Schmidt 16.09.19 10:33
TM und so weiter
Um es nochmal zu "entwirren": Es gibt 4 wesentliche die Ausländer betreffende Arten von Meldeformularen (TM6, TM28, TM30, TM47). TM steht für thailändisch ตม. (Abk. für die Immigration).
TM6 (muss der Ausländer ausfüllen): Bei der Einreise auszufüllende "Einreisekarte". Dabei ist der geplante dauerhafte Aufenthaltsort anzugeben. Wenn man diesen NICHT aufsuchen kann, ist diese der nächsten Polizeidienststelle zu melden (laut Ausländergesetz der Polizei, nicht der Immigration) - in der Praxis macht das keiner, weil das keiner weiß und die Anmeldung eigentlich durch das Hotel erfolgt oder den Hausbesitzer.
TM28 (muss der Ausländer ausfüllen): Nicht die im Artikel genannten Personenkreise, nur für Inhaber eines "O"-Visums - diese müssen sich ständig um- bzw. anmelden bei der nächsten Polizeidienststelle. Oder bei der Immigration.
TM30 (muss ein Thailänder ausfüllen): Das Formular muss ein Hausbesitzer/Hotel usw. benutzen, um einen Ausländer, der beherbergt wird, zu melden (innerhalb 24 Std., geht auch online, leider nur mit schlechter und teilw. falscher englischer Übersetzung).
TM47 (muss der Ausländer ausfüllen): Formular für die 90-Tage-Meldung. Soll angeblich auch online gehen.
Die wesentlichen betreffenden Paragraphen des Ausländergesetzes "Immigration Act" von 1979 พระราชบัญญัติคนเข้าเมือง พ.ศ. 2522 sind die §§34, 37, 38.
Ich hoffe, es ist jetzt etwas deutlicher geworden. Auch wenn in der Praxis jede Behörde in Thailand was anderes macht.
Thomas Thoenes 15.09.19 21:52
Ist doch ganz simpel. Ausländer!
Das die Behörde einen unvollständigen Anhang über den Zweck des Besuches angefügt hat, hat nichts mit der eigentlichen Tatsache zu tun. Die Regelung gilt für AUSLÄNDER! Also für nicht Staatsangehörige Thailands.
Heiner Kluessendorf 15.09.19 21:50
Wohnsitzmeldung
Nach meinem Verständnis dürfte sich die Mitteilung wohl garnicht auf Langzeitrentner und hier lebende Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern, also auch nicht auf Non-O Visa Inhaber beziehen. Für diese ist noch keine Entscheidung über die zukünftige Behandlung gefallen. In der Mitteilung steht die Bezeichnung „Touristen“, also dürfte sich es um Inhaber von Touristenvisa handeln, wo es keine Meldepflicht gibt. Vermutlich haben sich diese gleichwohl aber trotzdem gemeldet.Daher der Hinweis von der Immigration.
Mario Schmidt 15.09.19 21:50
Warum auch immer selbst die "Immigration" die Informationen falsch bereitstellt ... In dem besagten Gesetz von 1979 steht im §37(5) Absatz 2 ja ausdrücklich, dass es für den genannten Personenkreis (definierter Personenkreis aus dem §34), d.h. die hier im Artikel genannten aufgeführt sind, nach Maßgabe des zuständigen Polizeidirektors NICHT notwendig ist, sich ständig umzumelden. Dies betrifft jedoch nicht Ausländer mit einem "O"-Visum (egal, ob 90 Tage, mehrfach 90 Tage, Jahresvisum, Ehevisum); diese müssen sich nach dem Gesetz sehr wohl ständig ummelden. Selbst die Beamten im Ministerium und den unterstellten Behörden haben (das übrigens in thailändischer Sprache vorhandene "sic!") Gesetz offensichtlich nicht richtig gelesen.
Rüdiger 15.09.19 17:00
Ein unausgegorener Bericht der wieder alle Spekulationen offen läßt. Ja, nein, doch, nicht, usw..
Thomas B 15.09.19 13:15
Ja oder Nein
Rentner werden nicht erwähnt, wenn man aber die Webseite der Immigration öffnet steht "Foreigners throughout Thailand do not need to notify the change of accommodation". Für mich ist ein ausländischer Rentner auch ein Ausländer "Foreigner" oder "Alien", daher würde ich, wenn ich diesen Text lese, sagen, dass eigentlich alle Ausländer gemeint sind. Vielleicht täusche ich mich aber auch. Wäre eine konstruktive Diskussion wert.