Eine Zuschrift auf die Online-Nachricht „Fahren ohne Führerschein: Touristen droht Haftstrafe“ (http://bit.ly/2JGmymi), veröffentlicht im FARANG-Newsportal am 11. Juli 2019:
Touristen müssen eine thailändische Fahrerlaubnis besitzen ist falsch und verwirrend. Führerschein mit Internationalem Führerschein ist richtig.
Hans Rudolf Baumgartner
Anm. d. Red.: Neben der thailändischen Fahrlizenz - Pflicht bei Aufenthalten über drei Monate - wird auch der internationale Führerschein - für Deutsche und Österreicher nach dem Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1926 / für Schweizer nach dem Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr von 1949 - in Kombination mit dem Führerschein des Heimatlandes von der Polizei anerkannt. Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig. Die Fahrerlaubnis des Heimatlandes allein wird in Thailand offiziell nicht anerkannt. Diese Information wurde zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachricht zurückgehalten, jedoch später von offizieller Seite aus bestätigt und auch im FARANG-Newsportal nur wenige Stunden nach dem Erscheinen der Meldung noch am selben Tag ergänzt.
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