Gericht hört Klage gegen Vermummungsverbot

Foto: epa/Fazry Ismail
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HONGKONG (dpa) - Kann 100 Jahre altes koloniales Notstandsrecht die Regierungschefin Hongkongs heute ermächtigen, am Parlament vorbei Verbote erlassen, die sogar Haftstrafen nach sich ziehen? Das prüfen jetzt Richter.

Das prodemokratische Lager in Hongkong hat die Rechtmäßigkeit des Vermummungsverbots und den Rückgriff auf altes koloniales Notstandsrecht gerichtlich angefochten. Ein Gericht in Hongkong hörte am Sonntag ihren Eilantrag. Darin wird argumentiert, dass das heute geltende Grundgesetz Regierungschefin Carrie Lam nicht erlaube, das Parlament zu umgehen und gesetzmäßige Vorschriften zu erlassen. Das gelte erst recht, wenn diese wie jetzt beim Vermummungsverbot auch Strafverfolgung umfasse.

Das Grundgesetz ist seit der Rückgabe der britischen Kronkolonie 1997 an China die Mini-Verfassung der chinesischen Sonderverwaltungsregion. Die Verfassungsanwältin Gladys Li argumentierte im Gericht, dass Regierungschefin Lam ihre Vollmachten überschritten habe und «zu jedem Zeitpunkt» das Parlament hätte einberufen können, um das Gesetz zur Beratung und Abstimmung vorzulegen, ohne das Notstandsrecht zu bemühen.

Das fast 100 Jahre alte Notstandsrecht aus der britischen Kolonialherrschaft sei viel zu vage und gebe der Regierungschefin zu viel Macht - auf Kosten der Öffentlichkeit und im Widerspruch zur heutigen Gewaltenteilung, argumentierte die Anwältin. «Die wahre Gefahr für die Öffentlichkeit ist eine Führung, der es an Gefühl für die öffentlichen Interessen mangelt und die völlig den Bezug zur einfachen Bevölkerung verloren hat.»

Juristin Li ist Mitbegründerin der oppositionellen Civic Party, die im Parlament vertreten ist. Der sogenannte Legislativrat ist nicht wirklich frei gewählt und mehrheitlich von peking-freundlichen Abgeordneten besetzt. Li äußerte sich sehr kritisch über das Notstandsrecht: «Wir müssen uns sehr sorgfältig die unbegrenzte Natur der Urquelle dieser sogenannten Vollmachten anschauen - und welche Art von Gift aus der Urquelle fließen könnte.»

Es ist schon der zweite Anlauf, juristisch vorzugehen. Ein erster Versuch am Freitagabend war gescheitert, doch ist der neue Antrag breiter gefasst. Die Regierungsanwälte konterten, es gehe um die öffentliche Ordnung, Brandstiftung und Gewalt auf den Straßen. «Wir sorgen uns um Chaos, wie es seit 1967 nicht mehr gesehen wurde.» Damit wurde auf den damaligen Aufstand prokommunistischer Kräfte gegen die britische Kolonialherrschaft verwiesen. Es war das letzte Mal, dass das Notstandsrecht bemüht worden war.

Das Gesetz «für Notfälle und bei öffentlicher Gefahr» hatten die Kolonialherren 1922 erlassen und nur zweimal angewandt: Um im selben Jahr einen Streik von Seeleuten niederzuschlagen und dann bei den Unruhen 1967. Es gibt der Regierungschefin weitreichende Vollmachten, «die als notwendig im öffentlichen Interesse betrachtet werden». So erlaubt das Gesetz unter anderem Zensur, erleichterte Festnahmen und Haftstrafen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme und die Unterbrechung von Kommunikationsnetzwerken.

Seit den schweren Ausschreitungen direkt nach Erlass des Vermummungsverbots am Freitagabend war es bis Sonntag weitgehend ruhig geblieben. Nur einige Hundert Demonstranten trotzten am Samstag dem Bann und protestierten maskiert auf der Straße. Es gab einige Festnahmen. Nachdem das komplette U-Bahnnetz am Samstag geschlossen war, wurde der Betrieb am Sonntag teilweise wieder aufgenommen.

Knapp die Hälfte der mehr als 90 U-Bahnstationen blieben aber geschlossen, da die Einrichtungen bei den Krawallen schwer beschädigt wurden. Auch sollte die U-Bahn am Sonntagabend nach 21 Uhr nicht mehr fahren, um weitere Reparaturen vorzunehmen, wie der öffentliche Rundfunk RTHK berichtete. Am Sonntag und auch am Montag, der ein Feiertag ist, wurde neue Protestaktionen erwartet.

Seit der Rückgabe 1997 an China wird Hongkong nach dem Grundsatz «ein Land, zwei Systeme» autonom regiert. Die sieben Millionen Hongkonger stehen unter Chinas Souveränität, genießen aber - anders als die Menschen in der kommunistischen Volksrepublik - mehr Rechte wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit, um die sie jetzt fürchten. Seit fünf Monaten demonstrieren sie gegen ihre Regierung und den wachsenden Einfluss der kommunistischen Führung in Peking.

Hongkonger Gericht lehnt Verfügung gegen Vermummungsverbot ab

Ein Gericht in Hongkong hat eine einstweilige Verfügung gegen das Vermummungsverbot abgelehnt, das am Freitag in einem Rückgriff auf koloniales Notstandsrecht erlassen worden war. Es ließ am Sonntag aber eine ausführliche gerichtliche Überprüfung zu, die Ende Oktober stattfinden soll. Für das prodemokratische Lager argumentierte die Verfassungsrechtlerin Gladys Li vor dem Gericht, dass Regierungschef Carrie Lam ihre Exekutivgewalt überschritten habe, um am Parlament vorbei das Gesetz zu erlassen.

Auch hätte die Regierungschefin der autonomen chinesischen Sonderverwaltungsregion jederzeit das Parlament einberufen können, um das Gesetz zur Beratung und Annahme vorzulegen. Die Juristin argumentierte ferner, dass das aktivierte, fast 100 Jahre alte Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit im Widerspruch zu dem seit der Rückgabe der Kronkolonie 1997 an China geltenden Grundgesetz und der darin verankerten Gewaltenteilung stehe.

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