Hohenzollern-Streit bleibt vor Gericht 

Keine Einigung auf Gespräche

Foto: Pixabay
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BERLIN/POTSDAM: Vertreter der Demokratie liegen seit Jahren im Klinsch mit Nachfahren der deutschen Monarchie. Dabei geht es um Kunst, viel Geld und historische Verantwortung. Nun ist das Gericht am Zug.

Der Streit zwischen der öffentlichen Hand und den Nachfahren des letzten deutschen Kaisers läuft auf eine juristische Lösung hinaus. Der Bund sowie die beteiligten Länder Berlin und Brandenburg lehnen eine Vereinbarung jenseits des Gerichts ab. Das geht aus einem Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums an das zuständige Verwaltungsgericht in Potsdam hervor, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» berichtet.

Zwischen dem Bund mit Berlin und Brandenburg einerseits sowie den Hohenzollern andererseits wird seit 2014 über die Rückgabe von zahlreichen Kunstobjekten und über Entschädigungen verhandelt. Die Gespräche ruhen, nachdem Brandenburg einen seit 2015 laufenden Prozess um enteignete Immobilien wieder aufgenommen hat. Das Land hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt. Dagegen klagen die Hohenzollern. Es geht um 1,2 Millionen Euro. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem NS-System «erheblichen Vorschub geleistet hat».

Nach der jüngsten Fristverlängerung des Gerichts für Stellungnahmen der Beteiligten gab es bei der öffentlichen Hand erneut Abstimmungen. Dazu habe am 28. April eine Besprechung zwischen Kulturstaatsministerin Claudia Roth, Berlins Finanzsenator Daniel Wesener (beide Grüne), Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke), Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle sowie Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (beide SPD) stattgefunden. «Im Ergebnis dieser Abstimmung ist festzustellen, dass alle Beteiligten der öffentlichen Hand - mit Ausnahme des Brandenburger Finanzministeriums - weitere Gespräche mit dem Haus Hohenzollern mit dem Ziel einer möglichen außergerichtlichen Gesamtlösung klar ablehnen», heißt es im Brief an das Verwaltungsgericht.

Eine Fortsetzung von Vergleichsverhandlungen müsse daher als ausgeschlossen gelten, eine Bereitschaft aufseiten der öffentlichen Hand sei «nicht (mehr) der Fall». Deswegen sei keine andere Lösung mehr zu erkennen als eine Entscheidung durch das Gericht. Das Verwaltungsgericht wurde gebeten, das noch ruhende Verfahren wiederaufzunehmen und eine gerichtliche Entscheidung in der Sache selbst herbeizuführen.

«Eine andere Alternative dazu besteht nach allgemeiner Einschätzung der Vertreter der öffentlichen Hand nicht (mehr)», schrieb nun das brandenburgische Finanzministerium. Der Bund und Berlin hatten bereits mehrfach erneute außergerichtliche Verhandlungen infrage gestellt.

Zuvor hatte der Chef der Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, eine weitere Verlängerung der Pause im juristischen Verfahren beantragt. Das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht sollte für weitere zwölf Monate ausgesetzt werden, «um Gespräche mit der neuen Bundesregierung und der neuen Regierung in Berlin für eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen», hieß es dazu in einer Mitteilung. «Weitere konstruktive Gespräche würden Kompromisse auf beiden Seiten erfordern. Dazu bin ich bereit», wurde von Preußen zitiert.

Im Gegensatz zu vielen Historikern bestreitet von Preußen die Vorschubleistung seiner Vorfahren. Er beruft sich dabei auf andere Einschätzungen. Dazu wurde er zuletzt zitiert: «Ich stehe uneingeschränkt zur historischen Verantwortung meiner Familie. Daher setze ich mich aktiv für die historisch kritische Aufarbeitung unserer Familiengeschichte in den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts ein.»

Zwischen Hohenzollern und mehreren Historikern, Medienhäusern und anderen Organisationen gab und gibt es zahlreiche juristische Auseinandersetzungen.

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