King Power soll hohe Entschädigung zahlen

Keiner der Insassen überlebte den Helikopterabsturz vor einem Jahr. Foto: epa/ Hannah Mckay
Keiner der Insassen überlebte den Helikopterabsturz vor einem Jahr. Foto: epa/ Hannah Mckay

BANGKOK: Die Eltern der am 27. Oktober letzten Jahres beim Absturz eines Hubschraubers von King Power vor dem Fußball-Stadion im englischen Leicester getöteten ehemaligen Schönheitskönigin Nusara Suknamai haben einen Zivilprozess angestrengt und fordern eine Entschädigung von 300 Millionen Baht.

Bei dem Absturz des Helikopters kurz nach dem Start starb der Besitzer des Fußballclubs Leicester City und des King-Power-Imperiums Vichai Srivaddhanaprabha. Mit an Bord war seine Angestellte, die ehemalige Schauspielerin Nusara. Nach Angaben ihrer Familie hat King Power Duty-Free bisher nur die Ausgaben für die Beerdigung ihrer Tochter übernommen. Deshalb wollen die Eltern vor Gericht eine Zahlung von 300 Millionen Baht plus 7,5 Prozent Zinsen erreichen. Der Familien-Anwalt Pinit Laksanawisit sagte, die Eltern hätten mit King Power als Besitzer des Hubschraubers bisher ergebnislos über eine Entschädigung verhandelt. King Power soll 25.000 US-Dollar und später 50.000 US-Dollar angeboten haben mit der Verpflichtung, keine weiteren Ansprüche zu stellen.

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Jürgen Trummel 25.09.19 21:49
Spekulationen führen zu nichts
Der Artikel nennt keine Grundlage für die Ansprüche, daher wird hier viel spekuliert. Ich kenne das thailändische Schadensersatzrecht nicht. Gleiches gilt für das britische Recht. Der Unfall ereignete sich in Großbritannien, deshalb liegt es nahe , dass britisches Recht zur Anwendung kommt. Möglicherweise gilt zusätzlich thailändisches Recht , weil das Unfallopfer bei einem thailändiechen Unternehmen beschäftigt war. Der Hubschrauber war (muss) pflichtversichert gewesen sein. Nach deutschem ( und sicherlich auch EU-Recht) gilt eine verschuldensunabhängige Haftung für Kraftfahrzeuge , Luftfahrzeuge und die Bahn. Deshalb werden Schadensersatzansprüche von der Versicherung des Heli nach dieser gesetzlichen Grundlage reguliert. Nicht der Versicherte sondern die Versicherung entscheidet allein über das Ob und die Höhe der Entschädigung. Ob es zusätzlich noch Ansprüche gegen den Arbeitgeber und gegebenenfalls Ehemann /Lebensgefährten oder als Zweitfrau aus familien- oder erbrechtlicher Art bestehen , die von der Getöteten auf Erben übergegangen sein könten , kann uns nur ein thailändischer Rechtsanwalt erklären. . Die Höhe von Schmerzensgeldansprüchen ist von Land zu Land sehr verschieden (siehe die unbegreiflichen Entscheidungen US-Gerichte.



Hansi Mglueck 25.09.19 11:54
Falls Khun Nusara die „Zweite“ Ehefrau von Khun Vitchai war so haben die Eltern von Nusara Anspruch auf Erbschaft oder Entschädigung. Dass ist nicht Schmerzensgeld und hat auch nichts mit der Verschuldensfrage des Unfalls zutun.
Juergen Bongard 25.09.19 11:54
@Roman Müller also
das sehe ich vollkommen anders. Der Hubschrauber ist auf jeden Fall nicht so ganz von alleine plötzlich abgestürzt. Ob es ein Materialfehler, Pilotenfehler oder sonst etwas war, liegt die Verantwortung erstmal ganz alleine bei dem Eigentümer. Denke auch, dass die Familie und der Schrauben selber für solche Fälle versichert war. Nur wollen die Nachfolger eben nicht für eine "Angestellte" oder Zweitfrau zahlen. Gerade wenn man über solche Vermögenswerte verfügt, ist dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Vielleicht liegen hier aber auch "private Animosität" der anderen Familienmitglieder vor.
Kurt Wurst 24.09.19 16:09
Anderen Medien
folgend soll die "Angestellte" die Zweitfrau des Herrn Vichai gewesen sein. Eine Zweitfrau ist bekanntlich in Thailand nichts Außergewöhnliches und wird auch anerkannt, besonders in begüterten Kreisen. Die Forderung der Familie der Verstorbenen wäre demnach nicht so ganz aus der Luft gerissen.