Haftstrafe gegen Syrer wegen Mitgliedschaft in Terrorvereinigung

Foto: Fotolia.com
Foto: Fotolia.com

KOBLENZ (dpa) - Als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland muss ein 24-jähriger Syrer in Deutschland zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Das Oberlandesgericht im südwestdeutschen Koblenz sah es in dem Urteil vom Donnerstag nach Jugendstrafrecht als erwiesen an, dass er sich seit 2013 der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gemacht hat.

Der junge Mann habe sich in Syrien der Terrororganisation Ahrar al-Scham angeschlossen, die einen islamistischen Staat errichten wolle. Dort habe er eine Ausbildung am Maschinengewehr, an weiteren Handfeuerwaffen und an Handgranaten erhalten. Das Urteil blieb unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft, die drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert hatte, aber über derjenigen der Verteidigung, die für eine maximal zweijährige Bewährungsstrafe plädiert hatte.

Laut dem Gericht entspricht der Syrer nicht dem Bild eines typischen Terroristen. Er habe sich aber bewusst für Ahrar al-Scham entschieden. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass er in schwierigsten Verhältnissen geboren und in seiner Jugend von mehreren Männern vergewaltigt worden sei. Der Vater des Mannes sei bei seiner Geburt 70, die Mutter 17 gewesen.

2011 nahm er dem Gericht zufolge erstmals an einer Demonstration der Opposition gegen die Regierung von Baschar al-Assad teil. Er sei verhaftet und gefoltert worden. Bei Ahrar al-Scham sei der 24-Jährige für Putzen und Verpflegung, später auch für Energie und Stromversorgung zuständig gewesen. Nach seiner Flucht nach Deutschland habe er zunächst im Internet die Ziele von Ahrar al-Scham verherrlicht und seine eigenen Taten gerechtfertigt. Der Angeklagte war voll geständig. Er nahm das Urteil an.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.