Haftstrafe für Hundebesitzerin nach Tod eines Kleinkinds

Foto: Fotolia.com
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WIEN (dpa) - Eine Hundebesitzerin ist nach einem tödlichen Angriff ihres Rottweilers auf ein kleines Kind in Wien wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Ein Jahr davon setzte das Landgericht Wien in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Montag zur Bewährung aus. Außerdem erhielten die Eltern und Großeltern des Opfers 65.000 Euro Trauerschmerzensgeld zugesprochen.

Der Hund hatte im September 2018 den 17 Monate alten Jungen, der in Begleitung seiner Großeltern unterwegs war, auf offener Straße attackiert. Das angeleinte Tier hatte sich losgerissen. Die 49-jährige Hundehalterin hatte 1,4 Promille Alkohol im Blut. Das Kind erlitt schwerste Kopf- und Schädelverletzungen und starb zweieinhalb Wochen später in einem Krankenhaus.

Der Hundebesitzerin wurde der Rottweiler abgenommen, er wurde in einem Tierquartier unter Quarantäne gestellt. Nachdem er auf einen Tierpfleger losgegangen war, wurde er eingeschläfert. Der Fall löste in Österreich enormes mediales Interesse und Diskussionen um schärfere Regeln für bestimmte Hunderassen aus.

Der Fall löste in Österreich enormes mediales Interesse und Diskussionen um schärfere Regeln für bestimmte Hunderassen aus. Seit rund vier Wochen ist in Wien das neue Hundehaltergesetz in Kraft. Für so genannte Kampfhunde ist eine striktere Leinen- und Maulkorbpflicht vorgesehen. Für Herrchen oder Frauchen gilt nun ein Alkohol-Limit von 0,5 Promille. Polizei und Stadt wollen nach Angaben vom Montag in den nächsten Wochen besonders intensiv prüfen, ob die neuen Vorschriften eingehalten werden.

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