THAILAND: Die Nationale Gesetzgebende Versammlung (NLA) hat das im Anti-Menschenhandelsgesetz festgelegte Strafmaß für Arbeitgeber verschärft, die für den Tod einer ihrer Arbeitnehmer verantwortlich sind.
Sah das Gesetz bisher ein Strafmaß von 10 bis 15 Jahren Gefängnis, lebenslange Haft oder Todesstrafe vor, droht ihnen jetzt entweder eine lebenslange Haftstrafe oder die Todesstrafe. Das strengere Strafmaß gilt sowohl für personalintensive Industriebereiche als auch Privathaushalte, in denen Dienstmädchen beschäftigt sind.
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