BANGKOK: Die Strafvollzugsbehörde überstellt 16 ausländische Gefangene der Justiz ihres Heimatlandes, um dort ihre verbleibende Haftzeit hinter Gittern zu verbringen.
Es sind zehn Häftlinge aus dem Iran und jeweils einer aus der Schweiz, Belgien, den Niederlanden, Japan, Laos und dem Vereinigten Königreich, teilte am Freitag der Behördenleiter Narat Sawettanan nach der Sitzung des Gefangenentransfer-Komitees mit. Narat erklärte, dass zur Überstellung verurteilter Personen für ausländische Gefangenentransfers ein Übereinkommen erforderlich sei und dass für jeden Fall ein Dreiparteien-Abkommen geschlossen werden müsse zwischen dem überstellenden Staat, dem Empfängerstaat und dem Häftling. Ein Gefangener, der nachweislich durch das Verfahren zur internationalen Zusammenarbeit bei der Vollstreckung des Strafvollzugsgesetzes 1984 qualifiziert sei und die Zustimmung des Komitees erhalten habe, müsse seinen Fall vor Gericht abschließen, mehr als ein Drittel der Strafe verbüßt haben und noch mindestens ein Jahr im Heimatland inhaftiert bleiben.
Die Behörde hat bisher 1.082 ausländische Häftlinge nach dem Gesetz von 1984 in ihre Heimatländer verlegt. Thailand hat dieses Abkommen mit 37 Ländern, darunter Frankreich, Spanien, Kanada, Großbritannien, die USA, Deutschland, die Schweiz, Nigeria, Kambodscha und Japan. Nur 17 verurteilte Thais wurden bisher vom Ausland in thailändische Strafanstalten verlegt. Ein Gefangenentransport ist eine Chance für die Insassen, in ihren Heimatländern zu sein, in der Nähe von Familien und Verwandten. Das trägt zur Verhaltensverbesserung vor der Rückkehr in die Gesellschaft bei. Die Überstellung ins Ausland verringert auch den Engpass in den überfüllten thailändischen Gefängnissen.
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