Grobe Fehler vor Mord von Kriminalreporter in Amsterdam

Studenten nehmen an einem Schweigemarsch zum Gedenken an die Studentin Tanja Groen in Maastricht teil. Foto: epa/Marcel Van Hoorn
Studenten nehmen an einem Schweigemarsch zum Gedenken an die Studentin Tanja Groen in Maastricht teil. Foto: epa/Marcel Van Hoorn

DEN HAAG: Polizei und Staatsanwaltschaft haben beim Schutz des später ermordeten niederländischen Kriminalreporters Peter R. de Vries einem offiziellen Untersuchungsbericht zufolge grobe Fehler gemacht. Gut eineinhalb Jahre nach dem Mord in Amsterdam legte die Untersuchungsbehörde am Mittwoch in Den Haag ihren Bericht vor. Daraus geht hervor, dass die Ermittler wichtige Signale übersehen oder nicht weitergegeben hatten.

Der prominente Reporter de Vries war im Sommer 2021 im Alter von 64 Jahren mitten in Amsterdam erschossen worden. Verantwortlich war vermutlich das organisierte Verbrechen. De Vries war Vertrauensperson eines Kronzeugens in einem Strafprozess gegen eine berüchtigte Drogenbande. Zuvor waren bereits der Bruder des Kronzeugen und auch dessen Anwalt ermordet worden. In allen drei Fällen stellten die Ermittler nun gravierende Fehler beim Personenschutz fest.

Demnach seien wichtige Informationen - etwa zu verdächtigen Personen oder Fahrzeugen - nicht überprüft worden. Auch seien Informationen nicht an die Personenschützer weitergegeben worden, so zum Beispiel ein Hinweis auf eine verdächtige Person, die de Vries verfolgt hatte.

Alle drei Männer wurden vom selben kriminellen Netzwerk bedroht. Das sei bekannt gewesen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Dennoch hätte ihr Schutz keine hohe Priorität gehabt, wie die Untersucher feststellen.

Der Anwalt Derk Wiersum war 2019 vor seinem Haus in Amsterdam erschossen worden. Zuvor war vor Ort mehrfach ein verdächtiges Auto gesichtet worden. Der Bruder des Kronzeugen Reduan B. wurde 2018 in seiner Wohnung ermordet. Er stand nicht unter Personenschutz.

Der Kronzeuge sagte in einem Strafprozess zu mehreren Auftragsmorden aus. Hauptverdächtiger ist Ridouan Taghi. Ihm droht eine lebenslange Gefängnisstrafe. Einen direkten Beweis für seine Mitschuld an den drei Morden aber gibt es nicht.

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