Grauen und offene Fragen in Pariser Terrorprozess

Urteile fallen

Trauernde Menschen zünden vor dem Bataclan Theater Kerzen an und legen Blumen nieder. Foto: Malte Christians/dpa
Trauernde Menschen zünden vor dem Bataclan Theater Kerzen an und legen Blumen nieder. Foto: Malte Christians/dpa

PARIS: Die Pariser Anschläge vom November 2015 mit 130 Toten haben in Frankreich eine schmerzende Narbe hinterlassen. Überlebende, Angehörige und das ganzes Land sind in einem Mammutprozess noch einmal in den Horror der Terrornacht eingetaucht. Am Ende suchen viele weiter nach Antworten.

Der Horror und die Angst der Überlebenden der Pariser Anschläge standen wochenlang im Zentrum des Prozesses um die Terrornacht vom November 2015. Ebenso wie der schwere Weg in ein Leben danach, auch für die Angehörigen. Ihnen gegenüber saßen im massiv gesicherten Pariser Justizpalast 14 oft schweigende Angeklagte, die teils aber auch ausgesagt haben. Antworten auf die Fragen des Warum, und wie Menschen anderen so etwas antun können, haben viele wohl kaum erhalten. Offen geblieben sind zudem Fragen zu Strippenziehern und weiteren Plänen der Terrormiliz Islamischer Staat. An diesem Mittwoch sollen die Urteile fallen.

Das Mammutverfahren hat seit September an über 130 Verhandlungstagen die Anschlagsserie vom 13. November 2015 aufgerollt. Dabei hatten Extremisten insgesamt 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Sie richteten ein Massaker im Konzertsaal «Bataclan» an und beschossen Bars und Restaurants im Osten der französischen Hauptstadt. Außerdem sprengten sich drei Selbstmordattentäter an dem Abend während eines Fußball-Länderspiels zwischen Deutschland und Frankreich am Stade de France in die Luft. Die Anschläge, die der IS für sich reklamierte und die damals in eine Serie islamistischer Terrortaten fielen, trafen Frankreich ins Mark. Sie sorgten weltweit für Entsetzen.

Reue, Mitgefühl oder ein Zeichen von Verantwortung, all das war von den Angeklagten wenn dann nur spärlich zu hören. Stattdessen mussten die Nebenkläger die selbstgerecht klingenden Ausführungen des einzigen Überlebenden des Terrorkommandos, Salah Abdeslam, aushalten. «Wir haben Frankreich angegriffen, wir haben die Bevölkerung ins Visier genommen, Zivilisten, aber persönlich haben wir nichts gegen sie», sagte der Hauptangeklagte. Der Westen drücke dem Rest der Welt seine Werte auf, richte in muslimischen Ländern Militärbasen ein und töte von dort aus Muslime. Dagegen kämpfe der IS. «Das finde ich legitim», sagte Abdeslam. «Ich bin aufseiten des IS, ich liebe ihn.»

Der damalige Präsident François Hollande rechtfertigte als Zeuge im Gericht Frankreichs Kampf gegen den islamistischen Terror. «Man hat Krieg gegen uns geführt, darauf haben wir geantwortet», sagte Hollande. Frankreich sei vor allem wegen seiner Lebensweise angegriffen worden. Das Ziel sei gewesen, das Land zu destabilisieren und von seinem Engagement in Syrien und im Irak abzubringen. Hollande entschuldigte sich bei Opfern und Angehörigen dafür, dass es nicht gelungen sei, die Anschläge zu verhindern. Die Bedrohung sei zwar bekannt gewesen, die entscheidenden Informationen hätten aber gefehlt. «Wir wussten nicht, wann, wie und wo sie zuschlagen werden.»

Keine überzeugende Auflösung gab es im Prozess für die lange offene Frage des nicht gezündeten Sprengstoffgürtels von Abdeslam, der deshalb überlebte und den Gürtel in einem Vorort wegwarf. «Ich habe mich entschieden, den Gürtel nicht zu zünden, nicht aus Angst, es war meine Entscheidung», sagte er aus. Ein Sachverständiger aber sagte, dass die Weste wegen mehrerer Defekte nicht funktionsfähig gewesen sei. Die Anklage ging auch davon aus, dass Abdeslam sehr wohl versuchte, die Weste zu zünden, diese aber nicht funktionierte.

Auch auf die Terrorfahndung in Belgien, von woher das Kommando des 13. November aus Brüssel anreiste, fiel in dem Prozess ein Licht. «Wir haben keine Däumchen gedreht», sagte im Zeugenstand Staatsanwältin Isabelle Panou, die nur Stunden nach den Anschlägen die Ermittlungen in Belgien übernahm. Allerdings wurden den Behörden des Nachbarlandes im Nachgang Fehler und Versäumnisse vorgeworfen. Für Unmut bei den Nebenklägern sorgte der Umstand, dass die belgischen Fahnder in dem Prozess per Videoschalte anonym aussagten und zu etlichen Fragen nur vage Antworten lieferten.

Wenn Mittwoch die Urteile fallen, müssen die Angeklagten sich auf jahrelange bis lebenslange Strafen einrichten. Die Anklage forderte für sie zwischen fünf Jahren Haft und lebenslang - im Fall von Abdeslam ohne Möglichkeit zur Haftverkürzung. Er wurde wegen Schüssen auf die Polizei kurz vor seiner Festnahme bereits in Belgien zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Angeklagten sollen Papiere besorgt, Abdeslam außer Landes gefahren oder in zwei Fällen verhinderte Attentäter sein.

Die schmerzliche Aufarbeitung des islamistischen Terrors wird Frankreich auch nach Ende des Prozesses um die Pariser Anschläge weiter beschäftigen. Denn kurz darauf wird im gleichen Gerichtssaal ein weiterer Anschlag verhandelt - aus dem südfranzösischen Nizza nur acht Monate später. Auf der Strandpromenade starben am Nationalfeiertag, dem 14. Juli 2016, 86 Menschen bei der Amokfahrt mit einem Lkw. Auch diese Tat reklamierte die Terrorgruppe Islamischer Staat für sich.

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