Gesetz zur Freigabe von Marihuana in Kraft getreten

Foto: epa/Bea Kallos
Foto: epa/Bea Kallos

BANGKOK: Mit der Veröffentlichung in der „Royal Gazette“ ist das Betäubungsmittelgesetz B.E. 2562 zur medizinischen und wissenschaftlichen Anwendung von Marihuana in Kraft getreten.

Der Narcotics Act von 1979 musste geändert werden, um die Freigabe von Marihuana zur Behandlung von Patienten, zum Studium, zur Forschung und Entwicklung sowie für landwirtschaftliche, kommerzielle und industrielle Zwecke zu ermöglichen. Die legale Verwendung von Marihuana wird jedoch der Kontrolle eines Ausschusses unter der Leitung des ständigen Staatssekretärs beim Landwirtschaftsministerium unterstehen. Vertreten sind weiter die Abteilungen für Gesundheitsfürsorge, für Industriearbeit, für psychische Gesundheit und der Ärzterat. Das Gesetz erlaubt auch die legale Verwendung von „Kanchong“ oder Hanf mit Zustimmung des Ausschusses.

Der Konsum von Marihuana in Mengen, die eine angemessene Behandlung bestimmter Beschwerden ermöglichen, ist jetzt gesetzlich möglich. Es muss jedoch ein Rezept oder eine Bescheinigung eines zertifizierten Arztes vorliegen. Der Import oder Export von Marihuana mit einem Gewicht von mehr als 10 Kilogramm ist jedoch nicht zulässig, da dies als Drogenhandel betrachtet wird.

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