Gerichtsfälle: Fast ausschließlich Alkoholmissbrauch

Foto: The Nation
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BANGKOK: Bei fast allen von der Polizei in den ersten fünf der sogenannten sieben gefährlichen Tage zu Songkran gemeldeten schweren Verkehrsdelikten ging es um Alkoholmissbrauch beim Fahren. 8.222 Fälle landeten vor Gericht.

Allein am Montag wurden 4.264 Fälle an die Gerichte geschickt, bei 99,95 Prozent der Fahrer ging es um Alkoholmissbrauch. Gerichte ordneten elektronische Überwachungsgeräte für 203 betrunkene Fahrer an, die mit einer Strafe auf Bewährung davonkamen. Diese Fahrer tragen die Geräte an den Knöcheln und dürfen ihre Häuser an 7 bis 15 Tagen zwischen 22 und 4 Uhr nicht verlassen. Die Verkehrssünder müssen sich viermal bei den Bewährungshelfern melden und während der einjährigen Bewährungszeit 24 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Gesamtzahl der Straftäter, deren Kontrollgeräte an den Knöcheln angebracht wurden, betrug bisher 389 - 387 für das Fahren unter Alkohol- und zwei für das Fahren unter Drogeneinfluss. Die Gesamtzahl der Verkehrsstraftaten, die vom 11. bis 15. April an die Gerichte geschickt wurden, belief sich auf 8.383 Fälle. Neben Alkohol am Steuer (8.222 Fälle) gab es noch 150 Fälle Drogeneinfluss und elf Fälle wegen überhöhter Geschwindigkeit. In der Provinz Maha Sarakham gab es an den fünf Tagen mit 596 die meisten Fälle von Alkoholmissbrauch, gefolgt von Bangkok (480) und Nakhon Phanom (440).

Am Montag waren landesweit bei 472 Unfällen 54 Menschen getötet und 494 verletzt worden. Das waren im Vergleich zu Songkran letzten Jahres 25 Prozent weniger Tote, 13,5 Prozent weniger Verletzte und 14 Prozent weniger Verkehrsunfälle.

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Mario Schmidt 18.04.19 19:03
Stimmt so nicht, Herr Harms
https://prachatai.com/journal/2017/06/71735
Ministerialerlass 21/2560, Inkrafttreten 1.6.2017, unterschrieben von Ministerpräsident Prayut: Fahrer unter 20 Jahren nicht mehr als 20 mg%, Fahrer ab 20 Jahren 50 mg%. Alles darüber gilt als Fahren unter Alkoholeinfluss. Die 20-mg%-Regel gilt dem Erlass nach auch für Fahrer ohne Führerschein und auch für Inhaber vorläufiger Führerscheine.
Die seitdem gültigen Strafen sind hier beschreiben:
https://www.thairath.co.th/content/1125830
Allein für das einfache Fahren unter Alkoholeinfluss (mehr als 20 bzw. 50 mg%) drohen: bis zu 1 Jahr Gefängnis, 10000-20000 Baht Strafe oder beides, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, bis zu 7 Tage Fahrzeugbeschlagnahme.
Bei Gefährdung oder Unfällen drohen wesentlich höhere Strafen.

Mike Dong 18.04.19 18:48
@Hr.Harms / Wissen nichts, macht nichts ?
Ich trinke zwar nie, aber das Limit in T im Strassenverkehr ist 0.5 Promille, es sein denn, daß man keine 5 Jahres-Lizenz hat. Dann ist es 0.2 Promille. Bei Schiffen od Booten weiß ich es nicht, ich werde aber auch nicht umsteigen, obwohl ich einen Schein für "Binnengewässer" mal gemacht habe.
Ingo Kerp 17.04.19 15:29
Alkohol ist in TH, zumindest auf dem Land, ein großes Problem. Da man um die Gefahr weiß, die man eingeht, wenn man unter Alkoholeinfluß ein Fahrzeug lenkt, hält sich das Mitgefühl bei einem Unfall in engen Grenzen.