Gericht weist Betreiber von Dating-Portalen in die Schranken

Foto: Fotolia.com
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MÜNCHEN (dpa) - Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat einem Betreiber von Dating-Portalen Grenzen gesetzt. Es erklärte am Donnerstag zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) des Betreibers «Dateyard» für nicht transparent genug - und deswegen für nicht rechtens. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 12 O 19277/17).

Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz betreibt nach Angaben des Vorsitzenden Richters ein Netzwerk von mehr als 80 Webseiten, auf denen Nutzer Freundschaften, Beziehungen sowie Seitensprünge und One-Night-Stands suchen können. Eine der strittigen Klauseln räumte dem Betreiber ein, die Profile seiner Kunden auf «thematisch passenden Seiten» des Netzwerks anzeigen zu dürfen. Dazu zählen Seiten wie «richtigwild.de», «fairguckt.de» und «richtigpoppen.com».

Der Vorsitzende Richter erklärte, durch diese Praxis «wird Tür und Tor geöffnet», dass die Profile der Nutzer auf Webseiten angezeigt werden, die dem eigentlichen Interesse des Betroffenen nicht entsprächen. Außerdem dürfen künftig keine automatischen Nachrichten mehr im Namen der Nutzer an andere Nutzer geschickt werden, um das Kennenlernen zu beschleunigen. «Dateyard» verteidigte seine Praxis und erklärte laut Gericht, es sei gerade Sinn eines Online-Dating-Programms, mit Hilfe des Dienstes andere Nutzer kennenzulernen.

Das OLG wies die Berufung des Betreibers gegen ein Urteil des Landgerichts München I aus dem vergangenen Jahr zurück. Nach Beschwerden von Nutzern hatte die Verbraucherzentrale Bayern gegen drei strittige Punkte in den AGBs geklagt. Verhandelt wurden vor dem OLG nur zwei der Punkte, die «Dateyard» jetzt umschreiben und präzisieren muss.

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