Gericht lässt Handel mit Rhinozeros-Hörnern zu

Foto: epa/Salym Fayad
Foto: epa/Salym Fayad

JOHANNESBURG (dpa) - Der Handel mit Rhinozeros-Hörnern ist in Südafrika künftig wieder zulässig. Das entschied das südafrikanische Verfassungsgericht am Mittwoch, wie der Verband der privaten Nashornbesitzer erklärte. Das Umweltministerium hatte sich zum Schutz der Tiere um eine Aufrechterhaltung des Handelsverbots bemüht. Das internationale Handelsverbot ist von der Entscheidung in Südafrika zunächst nicht betroffen. Tierschützer befürchten jedoch, dass selbst der begrenzte Handel in Südafrika die Nachfrage anheizen und damit der Wilderei neuen Auftrieb geben könnte.

Nirgends auf der Welt gibt es so viele Nashörner wie in Südafrika. Ein großer Teil der geschätzt bis zu 20.000 Nashörner lebt in privaten Tierreservaten. Im vergangenen Jahr wurden in Südafrika dem Umweltministerium zufolge etwa 1.050 Nashörner von Wilderern getötet, die meisten im Krüger-Nationalpark. Wilderer verkaufen das Horn vor allem an Kunden in Asien, etwa nach Vietnam und China. Dort wird das Horn als Zutat für traditionelle Medizin geschätzt.

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Dracomir Pires 06.04.17 15:36
Was wirklich hilft ...
... ist die Todesstrafe beim Handel mit dem Horn. Bei Wilderei sowieso. Das Gericht legitimiert sozusagen das Abschlachten.