Entschädigung für ehemalige Sexsklavinnen

Foto: Freepik
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SEOUL: Japans Regierung soll laut der Entscheidung eines südkoreanischen Gerichts eine Entschädigungszahlung für zwölf Opfer der sexueller Versklavung durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg leisten. In dem Zivilprozess sprach das zentrale Bezirksgericht in Seoul am Freitag jeder der koreanischen Klägerinnen 100 Millionen Won (74.500 Euro) zu. Nur noch fünf der zwölf Klägerinnen sind nach Berichten südkoreanischer Medien am Leben. Für die bereits gestorbenen Klägerinnen sollen ihre Familien die Entschädigung erhalten.

Den Opfern sei «extremer mentaler und physische Schmerz» durch das erlittene Unrecht zugefügt worden, hieß es in dem Urteil. Doch bisher hätten sie keine Entschädigung erhalten.

Dass Japan sich dem Urteil beugt, gilt als unwahrscheinlich. Japans Regierung verweigerte eine Teilnahme an dem Prozess und berief sich dabei auf die Staatenimmunität, wonach ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen darf. Tokio sieht außerdem das Thema Entschädigung durch einen bilateralen Vertrag von 1965 als abgeschlossen an. Der Streit um die Entschädigung von Sexsklavinnen sowie ehemaligen Zwangsarbeitern aus Korea belastet die Beziehungen beider Länder seit Jahrzehnten.

Nach Schätzungen von Historikern wurden im Weltkrieg bis zu 200.000 Frauen, vor allem aus Korea und China, gezwungen, Soldaten der japanischen Kaiserarmee in Frontbordellen zu Diensten zu sein. Heute sind nur noch wenige der inzwischen hochbetagten Opfer am Leben.

Das Verfahren in Südkorea wurde in den vergangenen Jahren immer wieder verschoben, weil Japan sich weigerte, vorbereitende Schriftsätze des Gerichts entgegenzunehmen. Erst im vergangenen Jahr begannen die Anhörungen vor Gericht.

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