Keine Abdeckung von Inschrift «Zum Mohrenkopf»

​Gericht in Zürich 

Bezirksgericht Zürich an der Wengistrasse 28, anlässlich des Prozesses gegen die Gazprombank Schweiz in Zürich. Foto: epa/Ennio Leanza
Bezirksgericht Zürich an der Wengistrasse 28, anlässlich des Prozesses gegen die Gazprombank Schweiz in Zürich. Foto: epa/Ennio Leanza

ZÜRICH: Die Stadt Zürich darf die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei historischen Gebäuden nicht abdecken. Weil die Namen als rassistisch empfunden werden könnten, hatte sie dafür eine Baubewilligung beantragt. Das Baurekursgericht lehnte dies nun auf Antrag von Heimatschutzorganisationen ab. Man nehme die Problematik des Rassismus sehr ernst, teilte der Verein Zürcher Heimatschutz am Mittwoch mit. Die Inschriften seien aber «bedeutend für das äußere Erscheinungsbild der Fassaden».

Die Häuser gehören der Stadt Zürich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt mit dem Fall vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Das Gericht argumentierte, das öffentliche Interesse an der Bekämpfung von Rassismus rechtfertige den Eingriff nicht. Es könnten Tafeln angebracht werden. «Mit dieser schonenderen Alternative könne der historische Hintergrund der Inschriften erklärt, auf die rassistische Konnotation der Begriffe hingewiesen und die Distanzierung von rassistischen Geisteshaltungen zum Ausdruck gebracht werden», fasste das Gericht das Urteil zusammen.

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Norbert Kurt Leupi 23.03.23 17:10
Und in der CH..... / .Bodo Ceslar
darf die 1947 gegründete Firma Dubler gemäss Gerichtsentscheid ihre Schaumküsse weiterhin als " Mohrenköpfe " verkaufen ! " Traditionsgemäss ! "
Bodo Cieslar 23.03.23 16:10
Mohr war im Deutschen niemals rassistisch ...
... und auch nicht Neger. Ableitend vom Schimpfwort Nigger speziell in Amerika, wurde es zu Unrecht auf die deutsche Sprache von Geltungssüchtigen mißbräuchlich übertragen.
Negerkuß oder "10 kleine Negerlein" waren immer was sehr Positives und von allen Kindern geliebt, auch von schwarzen Kindern mit leuchtenden Kulleraugen.und lustigen Lächeln mit strahlend weißen Zähnen.
Die Bezeichnung Mohr kennen die meißten Farbigen überhaupt nicht und empfinden Mohr allein schon deswegen nicht beleidigend.
In Köln wurde 1848 die Mohrenstraße sogar zu Ehren eines farbigen Christien, der für seinen Glauben als Märtyrer gesrorben ist, so benannt.
Überall im DACH-Raum gibt es zahlreiche Mohrenstraßén, Mohrenapotheken oder Möhrenschänken. Und die sollen jetzt alle umbenannt werden wegen Schulmeistern und Wirrköpfen zum Selbstzweck und persönlicher und/oder politischer Geltungsaucht..

Bernd Lange, Berlin 23.03.23 12:40
Rassismus--da wird ja von Fanatikern
mehr zerstört als nötig-ist es nicht übertriebe den "Negerkuss" zu verbieten- etwas liebevolleres und schönes kann ich mir nicht vorstellen--oder das Lied vom Zigeunerjungen, in welchen Alexandra
ehrfurchtsvoll über diesen phantastisch singt???!!!!!!!!!!!!
Michel Maillet 23.03.23 12:22
Weicheier
Die "Betroffenen" lachen sich tot über soviel Dämlichkeit!