Todesurteil nach Mord an Touristinnen

RABAT (dpa) - Ein Berufungsgericht in Marokko hat die Todesurteile für den brutalen Mord an zwei skandinavischen Touristinnen bestätigt. Die drei Hauptangeklagten aus Marokko waren im Juli für den Mord an den beiden Rucksack-Touristinnen aus Norwegen und Dänemark zum Tode verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Salé bestätigte das Urteil am Mittwoch und wandelte dabei die lebenslange Haftstrafe eines vierten Angeklagten in eine Todesstrafe um.

Die Touristinnen waren vergangenen Dezember im Nationalpark Toubkal unweit von Marrakesch tot aufgefunden worden. Nach Polizeiangaben waren sie in ihrem Zelt überfallen und geköpft worden. Im Mai hatte einer der Hauptverdächtigen die Tat gestanden. Die vier Verurteilten, die der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in einem Video einen Treueeid geleistet hatten, standen im Mittelpunkt des Verfahrens.

Insgesamt standen in dem Mordfall 24 Angeklagte vor Gericht. Ihnen wurde vorsätzlicher Mord, illegaler Waffenbesitz und die Gründung einer Terrorgruppe vorgeworfen. 19 der Angeklagten bekamen Freiheitsstrafen zwischen fünf und 30 Jahren, die das Berufungsgericht nun bestätigte.

Der Mord hatte in Marokko zu einem öffentlichen Aufschrei geführt, viele Marokkaner hielten Mahnwachen für die Opfer ab. Die Todesstrafe wird in Marokko zwar verhängt, in der Regel aber nicht ausgeführt.

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Rüdiger Huber 02.11.19 01:50
Recht auf Asyl? bzw sicheres Herkunftsland ?
Nach den Gesetzten in D haben dann diese zum Tode verurteilten Menschen an Recht auf Asyl ?
Falls Ja ! Und dem ist so , wurde damit bewiesen das Marokko KEIN sicheres Herkunftland ist .