Ex-Leibwächter von Bin Laden soll zurück nach Deutschland

Der Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Bin Laden ist Sicherheitskreisen zufolge aus Deutschland abgeschoben worden. Foto: Rolf Vennenbernd/Dpa
Der Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Bin Laden ist Sicherheitskreisen zufolge aus Deutschland abgeschoben worden. Foto: Rolf Vennenbernd/Dpa

DÜSSELDORF/BERLIN (dpa) - Sami A., Ex-Leibgardist Osama bin Ladens, ist nach Tunesien abgeschoben worden. Obwohl ein Gericht das vorher verboten hatte. Jetzt fordern die Richter: Die Ausländerbehörde soll den Tunesier zurückholen.

Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als «grob rechtswidrig» dar und «verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien», entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag. Deshalb sei Sami A. «unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen». Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens kündigte daraufhin an, dass es zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum Beschwerde gegen den Verwaltungsgerichtsbeschluss einlegen werde.

Zuständig für diese Beschwerde ist das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen. Schon vor der Ankündigung des Flüchtlingsministeriums hatte eine Sprecherin des OVG in Münster erklärt, dass die Ausländerbehörde eine mögliche Beschwerde nicht mehr an diesem Wochenende einreichen werde. Das habe ein Vertreter der Behörde gegenüber dem zuständigen Senat erklärt.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Dies hatte das Gericht damit begründet, dass es keine Sicherheit gebe, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert werde.

Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin sagte, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei «nach Beendigung der Rückführung, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden» informiert worden. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW.

Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich bereits im Tagesverlauf auf eine dem Abschiebeverbot vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. «Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden», hieß es in der Mitteilung des Ministeriums am Nachmittag. Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung «lediglich der rechtlichen Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung».

Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.

Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an «extremistischen Aktivitäten» in Deutschland beteiligt gewesen ist. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des tunesischen Justizministeriums der dpa.

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet.

Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

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Hardy Kromarek Thanathorn 15.07.18 19:42
@Rudolf Lippert
Wenn das so weiter geht in Deutschland! Dann gute Nacht! Übel, Übel, Übel! Politiker machen was Sie wollen! Gerichtsentscheidungen werden ignoriert! Urteile werden einfach gefällt nach Symphatie und Steuerung vom Ausland her! Jeder macht was er will! Das gibt dann mal auch bei einem Karnevalsstaat irgend wann ein böses Erwachen!
Rudolf Lippert 15.07.18 16:07
Hardy Kromarek Thanathorn
Politisch gesehen ist inzwischen das ganze Jahr über Fasching. Die deutschen Politiker tragen mittlerweile ganzjährig die Narrenkappe. Das hat sowas von der ATM Inschrift des Farangs auf der Stirn. Kein anderer Farang sieht sie, für jeden Thai jedoch leuchtet sie weithin sichtbar in klaren Lettern. Deutsche Politiker sehen Ihre Kappe nicht, das Volk jedoch beginnt die Narren (-Kappen) immer mehr zu sehen.
Hans-Dieter Volkmann 15.07.18 16:01
Rudolf Lippert 14.07.18 23:04
Werter Herr Lippert, Ihre Aussage:" Inzwischen ist selbst TH. mehr Rechtsstaat als BRD" lässt darauf schließen das Sie nicht erkennen was einen Rechtsstaat ausmacht. Grundsätzlich nimmt ein "Rechtsstaat" wie die BRD für sich nicht in Anspruch in jedem Fall auch gerecht zu handeln. Maßstab für einen Rechtsstaat Deutschland ist es das dieser Staat uneingeschränkt nach seinen Gesetzen handelt. Die mit der Anwendung des Rechts beauftragten Personen haben im Falle eines Missbrauchs oder gar eines Verstoßes gegen das Gesetz gar keine andere Möglichkeit als den Versuch zu unternehmen dem Gesetz noch nachträglich zu seiner Geltung zu verhelfen. Ich selbst bin auch nicht damit einverstanden wenn dieser abgeschobene Terrorist nach Deutschland zurück käme. Aber warten wir es erst einmal ab. Das Land NRW hat gegen den Beschluss der Rückführung Einspruch erhoben und Tunesien will ihn gar nicht ausliefern.
Rudolf Lippert 14.07.18 23:04
Aha
Wie wärs mit Entschädigung für den stress und einer lebenslangen Rente vom deutschen Steuerzahler? Natürlich nicht unter 1500 eur monatlich. Könnte im Ende so ausgehen. Inzwischen ist selbst TH mehr Rechtsstaat als BRD.
Johann Riedlberger 14.07.18 16:50
sehr gut
damit werden noch viel mehr Wähler zur Einsicht kommen, dass es die etablierten Parteien nicht mehr schaffen. Es muss sich etwas grundsätzlich und radikal ändern.
Hardy Kromarek Thanathorn 14.07.18 16:23
Ja, haben wir es schon Fasching??!!
Die Narren regieren! Der totale Über-Durchblick ist ja längst schon in Deutschland verloren gegangen! Die Regierung-Politiker-Justiz ein reiner Scherbenhaufen! Jeder macht was Er will! Die so genannte unabhängige Justiz ist ab sofort unter staatlicher Zwangsverwaltung zu stellen! Da wie hier in diesem Fall, das Ende der unabhängigen Justiz von Deutschland besiegelt ist!!! Der Abgeschobene Mensch hatte ein höchst richterliches Urteil, das Er nicht abgeschoben werden darf !!! Das zuständige jetztige Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat ganz klar geurteilt! Das dieser Abschiebevorgang " grob rechtswidrig " ist und verletzt grundlegende rechtstaatliche Prinzipien!!! Solche Vorgänge sind in einer " Bananenrepublik " möglich, aber nicht in einem so genannten Rechtsstaat! Die Verantwortlichen der Abschiebung sollten hier zur Kasse gebeten werden, wenn der Abgeschobene wieder zurück geführt wird nach Deutschland!!! Strafrechtlich ebenfalls! Der mutmaßliche Straftatbestand der " Entführung -Geiselnahme" ist hiermit gegeben! Es ist nicht zu fassen, was da in Deutschland passiert! Die Justiz macht was Sie will zb. im NSU Prozess! Da wird die Geliebte-Putzfrau B. Zschäpe usw. von den toten Mördern mal einfach zu lebenslanger Haft mit der noch besondern schweren Schuld verurteilt, um einfach irgend ein Sündenbock zu finden!!! Nur zur Befriedigung der so vielen Nebenkläger! Gut ist der BGH wird entscheiden! Deutschland das momentane Narrenhaus der EU!!!
Ingo Kerp 14.07.18 13:44
Das Tollhaus Deutschland hat eine neue Posse zu vermelden. Die Sache hat nur einen Haken, die tunes. Behoerden weigern sich natürlich den in ihrer Haft befindlichen Landsmann je wieder herauszurücken. Was jetzt, deutsche Justiz?