Gericht bestätigt Todesurteil gegen Spanier

Artur S. erwartet die Todesstrafe. Foto: epa/Narong Sangnak
Artur S. erwartet die Todesstrafe. Foto: epa/Narong Sangnak

BANGKOK: Das Berufungsgericht hat am Freitag die Todesstrafe gegen einen Spanier bestätigt, der einen Landsmann ermordet und die zerstückelte Leiche in den Fluss Chao Phraya geworfen hatte.

Laut dem Urteil hat Artur S. zwischen dem 20. und 26. Januar 2016 David B. in einem Zimmer der PG Condominiums an der Rama IX Road gefoltert und getötet, seinen Körper zerstückelt und die Körperteile an verschiedenen Stellen im Fluss Chao Phraya entsorgt. Dann hob er 734.940 Baht von einem Konto des ermordeten Geschäftsmanns ab. Der Spanier wurde wegen Entführung, Folter, vorsätzlichen Mordes und Vertuschung der Leiche angeklagt. S. hatte auf nicht schuldig plädiert. Der Strafgerichtshof verurteilte ihn am 21. April 2017 zum Tode.

Das Berufungsgericht entschied, aus den Beweisen könne angenommen werden, dass S. geplant hatte, B. zu ermorden, um Geld von seinem Bankkonto abzuheben. S. nahm B. in sein Zimmer mit und folterte ihn, um das Passwort und die Seriennummer der elektronischen Karte zu erhalten. Danach ermordete er B.

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Leserkommentare

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Werner Schilling 14.07.18 23:12
Richtig oder falsch ?
Kann ich auf Grund dieses Artikels nicht beantworten da zu wenig Informationen.
Tatsache: Entscheidung Berufungsgericht (letzte TH Instanz?) fuer Todesstrafe.
Fragen nach ...: (Spanier, Landsmann,Mord,) ... Einwaende (Auslieferung?) der span. Regierung ... oder
... Geschaeftsmann? (734940 THB = ca. 2000EUR, nunja Morde fuer weinger Geld soll es auch schon gegeben haben) ... sollte man sich doch vor einer Urteilsbildung im eigenen Sinne beantworten.
Persoenlich bin ich fuer die Todesstrafe wenn ich mir zu 100% sicher sein kann, was die Tat (schwere, Beweise, ...) betrifft. Gott sei Dank war ich niemals Geschworener d.h. musste mich also auch niemals entscheiden.
Jürgen Franke 14.07.18 23:06
In einem derartigen Fall ist die
Todesstrafe voll gerechtfertigt, auch wenn bekanntlich derartige Strafe nicht zur Abschreckung dienen. Doch Menschen, die andere mutwillig töten, haben kein Recht weiterzuleben.
Rudolf Lippert 14.07.18 16:50
mar rio
Falsch. Wer f ü r die Todesstrafe ist sollte mal nachdenken warum. Insbesondere in TH.
Hardy Kromarek Thanathorn 14.07.18 13:51
Vollkommen richtiges Urteil!!!
Noch ein paar Jahre richtig leiden und im Ungewissen lassen, bis dann die Todesstrafe von heute auf Morgen vollstreckt wird!
Ingo Kerp 14.07.18 13:07
So sehr ich gegen die Todesstrafe bin, so dürfte es der verurteilte Spanier aber vielleicht doch humaner finden, als den Rest des Lebens in einem thail. Gefängnis zu sitzen.