Gegen 21 in Syrien gefangene IS-Kämpfer gibt es deutsche Haftbefehle

Foto: epa/Sana
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BERLIN (dpa) - Von den 66 mutmaßlichen IS-Angehörigen aus Deutschland, die sich in Gefangenschaft in Syrien befinden, müssten 21 nach einer möglichen Rückkehr direkt ins Gefängnis.

Wie am Mittwoch aus dem deutschen Innenministerium bekannt wurde, liegen gegen 21 der von den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) gefangenen mutmaßlichen Angehörigen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Haftbefehle in Deutschland vor.

19 Gefangene würden von den deutschen Sicherheitsbehörden als «islamistische Gefährder» eingestuft, hieß es weiter. Gegen sieben Gefährder liegt den Angaben zufolge kein Haftbefehl vor. Sie würden im Fall einer Rückkehr somit in Freiheit bleiben und müssten von den Sicherheitsbehörden überwacht werden.

Der Nachweis, dass sich ein Deutscher oder ein Ausländer, der in Deutschland ansässig war, in Syrien oder im Irak an Kampfhandlungen der Terrormiliz beteiligt hat, kann nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden nicht in allen Fällen gerichtsfest erbracht werden. Auch das könnte ein Grund sein, weshalb die deutsche Regierung in der Frage der Rückübernahme mutmaßlicher IS-Kämpfer und ihrer Familien aktuell eher auf die Bremse tritt.

Als Teilnahme an Kampfhandlungen können dem Vernehmen nach auch nicht-bewaffnete Handlungen zugunsten der Terrormiliz gewertet werden - das könnte zum Beispiel mutmaßliche IS-Angehörige betreffen, die nach ihrer Gefangennahme erklärt hatten, sie seien lediglich als Fahrer oder Koch tätig gewesen.

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