Für O-A-Visum wird Krankenversicherung verlangt

Foto: The Thaiger
Foto: The Thaiger

BANGKOK: Ab 31. Oktober müssen Ausländer bei Beantragung eines Non-O-A-Visums eine Krankenversicherung vorlegen.

Das berichtet „Thaisvisa“ mit Hinweis auf die Webseite der Immigration. Die Neuerung gilt nicht für das sogenannte Rentnervisum und das Heiratsvisum. Für beide Visa verlangt die Immigration beim Antrag auf ein Jahresvisum weiter keine Krankenversicherung. Das Non-O-A-Visum wird nur außerhalb Thailands bei thailändischen Botschaften und Konsulaten ausgestellt. Es ist ein Langzeitvisum für Ausländer ab dem 50. Lebensjahr und berechtigt zu einem Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausländer, die diese Aufenthaltsgenehmigung beantragen, brauchen eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von 400.000 Baht für einen Krankenhausaufenthalt und 40.000 Baht für eine ambulante Behandlung.

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Bernd Berger 13.10.19 22:53
Versicherungen für 20.000.-THB pro Jahr!
Hallo Herr Bickel,
dazu hätte ich mal gerne einen verbindlichen Link:"
"Es gibt Versicherungen schon für 20000Baht im Jahr die diese Ansprüche decken"
Wobei das Versicherungsalter natürlich über 65 Jahre sein sollte!
"Schließlich geht es ja um "Rentner"
Jürgen Franke 10.10.19 22:23
Danke Herr Stutz für Ihre Ausführungen
Die Schweiz ist ein Sozialstaat und hat ein Sozialsystem, das sicherlich auch in Thailand eingeführt werden könnte. Es ist höchst leichtsinnig als Tourist oder Rentner nach Thailand zu reisen, ohne ausreichend krankenversichert zu sein. Die Sozialsysteme einiger Länder in Europa haben zwangsläufig leider auch eine magnetische Wirkung.
Rainer Stutz 10.10.19 19:53
Obligatorische Krankenversicherung
Jürgen Franke - Die Schweiz - d.h. jeder, unabhängig Nationalität usw, welcher Wohnsitz nimmt in der Schweiz, ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen. Es ist ein Gesetz. Dies unabhängig Alter und Gesundheit! Anmeldung kann sogar rückwirkend erfolgen....
Die Details könnten Sie bei "wiki" abfragen, betreffend der Ausführung.

@E. W. Gemäss den Ausführungen brauchen Sie mit einem Non-O - als Rentner - kein KV. Empfehle Ihnen aber, nicht ohne KV in Thailand zu leben. Die Konsequenzen, sollten Sie eine Behandlung benötigen, könnten für Sie schlicht "fatal" sein. Gegenüber dem Schweizer Modell kann es durchaus sein, das Sie "nicht behandelt" werden!
Khun Ten 10.10.19 19:52
@ Heiko Bleckwehl
Bei Ihnen gilt: KV ab 5. Januar 2020. (1. Tag der neuen Jahresverlängerung) So läuft Visum und KV synchron.
Siegfried Bickel 10.10.19 19:52
Krankenversicherung
Die Neuerung gilt nicht für das sogenannte Rentnervisum und das Heiratsvisum. Für beide Visa verlangt die Immigration beim Antrag auf ein Jahresvisum weiter keine Krankenversicherung. Also wer im Pass RETIREMENT beim Visa stehen hat braucht keine!
Und wenn Leute wie Michl Meier denken es kostet für Expats65-300 Euro und nur er es sich leisten kann dann soll ers bezahlen.
es gibt Versicherungen schon für 20000Baht im Jahr die diese Ansprüche decken.
JoHu 10.10.19 16:48
@Jürgen Franke
Dass für alle Menschen auf der Welt eine Versicherung bestehen sollte, stimme ich Ihnen ja zu. Herr Stutz hat das Problem ja auch exakt beschrieben. Ihn dann aufzufordern, er soll uns doch mal alle Länder nennen, wo Menschen obligatorisch versichert sind, verstehe ich dann absolut nicht. Was hat das mit der Sache zu tun? Traurig genug, dass es im reichsten Land der Welt das noch nicht mal gibt! Und Obama war der Erste, der das ändern wollte. Gescheitert ist es nicht an ihm, sondern an, meines Erachtens, politischen Schwachköpfen. Auf jeden Fall sehe ich es als richtig an, wenn Thailand für Touristen, aber auf jeden Fall für Expats, einen Krankenversicherungs-Nachweis einfordert. Natürlich tut das weh, aber als Expat sollte man das schon aus reiner Vernunft abschließen. Für Touristen gibt es da (zumindest in Deutschland) die Möglichkeit, für kleines Geld von 12 bis 20 € eine einjährige Reisekrankenversicherung abzuschließen, die allerdings i.d.R. einen maximal 6 Wochen zusammenhängenden Auslandsaufenthalt absichert. Der kann aber mehrfach innerhalb des Jahres stattfinden. Denke, für Touristen also mehr als genug. Es ist nicht einzusehen, dass das thailändische Volk für die Krankheitskosten von Ausländern eintreten soll.
jaagen chon 10.10.19 16:31
Pflichtversicherung
Einfach nur richtig, dass eine Krankenversicherung besteht. Das sollte doch schon für jeden selbst wichtig sein. Alles andere ist ja russisches Roulette.
Jürgen Franke 10.10.19 15:04
Herr Stutz, nicht nur für Thailändische Bürger
sollte eine Versicherung bestehen, sondern für alle Bürger dieser Welt. Obama ist mit der Einführung einer Krankenversicherungspflicht in seinem Land gescheitert. Nennen Sie uns doch mal die Länder, wo Menschen obligatorisch versichert sind.
Khun Ten 10.10.19 13:21
Krankenversicherung Order of the Royal Thai Police
Die original Thai- und Englischversion kann unter folgendem Link als PDF abgerufen werden: longstay.tgia.org (Seiten 1-6 in Thai, Seiten 7-11 in Englisch)
Die aktuell laufenden Non-O-A Visas laufen bis zur nächsten Verlängerung wie gehabt weiter. Bei der nächsten Verlängerung (ab Stichtag 31. Oktober) müssen dann die Versicherungsnachweise geführt werden. Die Liste der Versicherungen ist per Link abrufbar. Es geht daraus hervor, dass Versicherungen aus der Heimat nicht akzeptiert werden! Hinweis: Die Versicherungsperiode einer Thaiversicherung sollte synchron zur Visadauer sein. Wenn noch Restdauer des Visum besteht, der Versicherungsschutz aber abgelaufen ist, wird eine Wiedereinreise (auch mit Re-entry) mit dem Visum verweigert. (Pt. 3 der Weisungen an die Immigrationsorgane. S. 11 des eng. Teil) Eine sofortige Versicherung wäre dann wieder vor Ort abzuschliessen, wenn das dann beim Wiedereinreisen überhaupt möglich ist.