BANGKOK: Ab 31. Oktober müssen Ausländer bei Beantragung eines Non-O-A-Visums eine Krankenversicherung vorlegen.
Das berichtet „Thaisvisa“ mit Hinweis auf die Webseite der Immigration. Die Neuerung gilt nicht für das sogenannte Rentnervisum und das Heiratsvisum. Für beide Visa verlangt die Immigration beim Antrag auf ein Jahresvisum weiter keine Krankenversicherung. Das Non-O-A-Visum wird nur außerhalb Thailands bei thailändischen Botschaften und Konsulaten ausgestellt. Es ist ein Langzeitvisum für Ausländer ab dem 50. Lebensjahr und berechtigt zu einem Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausländer, die diese Aufenthaltsgenehmigung beantragen, brauchen eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von 400.000 Baht für einen Krankenhausaufenthalt und 40.000 Baht für eine ambulante Behandlung.
dazu hätte ich mal gerne einen verbindlichen Link:"
"Es gibt Versicherungen schon für 20000Baht im Jahr die diese Ansprüche decken"
Wobei das Versicherungsalter natürlich über 65 Jahre sein sollte!
"Schließlich geht es ja um "Rentner"