BANGKOK/PATTAYA: Da der Bevölkerung in den dunkelroten Zonen, u.a. im Großraum Bangkok und in der Provinz Chonburi einschließlich Pattaya, per Notstandsgesetz vorübergehend verboten wird, in andere Landesteile zu reisen, wird Thais und Ausländern das Verlassen der Provinz, in der sie ihren Wohnsitz haben, nur gestattet, wenn sie dafür einen zwingenden Grund vorweisen und diesen auch belegen können. Darüber hinaus wird für die Ausreise eine Online-Registrierung vorausgesetzt.
Drei zwingende Gründe, die das Verlassen einer dunkelroten Zone rechtfertigen, sind:
- Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und anderen lebensnotwendigen Artikeln
- Arztbesuche und medizinische Behandlungen
- Impftermine
Für das Verlassen einer roten Zone wird außerdem eine Online-Registrierung vorausgesetzt. Für die Registrierung muss ein Formular mit persönlichen Daten ausgefüllt und der Reisegrund offengelegt werden. Nach dem Speichervorgang wird dem Antragsteller ein QR-Code generiert, den er bei der Ausreise aus der jeweiligen dunkelroten Zone am Kontrollpunkt zusammen mit dem Reisepass (Ausländer) oder der ID-Card (Thai) vorlegen muss. Ansonsten gilt: Zuhause bleiben!
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