„Für Deutschsprachige ändert sich vorläufig nichts“

Honorarkonsul Hofer referierte im Begegnungszentrum über „Visa-Angelegenheiten“

Honorar- und Honorargeneralkonsul Rudolf Hofer traf mit seinem Vortrag den Nerv der über 120 Zuhörer.
Honorar- und Honorargeneralkonsul Rudolf Hofer traf mit seinem Vortrag den Nerv der über 120 Zuhörer.

PATTAYA: Brechend voll war der klimatisierte Vortragsraum im Begegnungszentrum Pattaya an der Naklua Road. Grund war das hochbrisante Thema dieses Vormittags, nämlich die Visaangelegenheiten für ausländische Residenten in Thailand, die sich zum 1. März 2019 ändern sollen.

Der Tradition des ehemaligen deutschen Expats-Clubs folgend, setzte sich der Gedanke im Leitungskreis rasch durch, monatliche Vorträge zu aktuellen Themen zu organisieren. Und ganz aktuell war das Thema zum Auftakt der Vortragsreihe, zu dem der deutsche Honorarkonsul und österreichische Honorargeneralkonsul in Pattaya, Rudolf Hofer, referierte. Seit ca. 20 Jahren vertritt Hofer die Interessen der beiden deutschsprachigen Länder in der Touristenmetropole.

Pastor Wolfgang Leuschner, der Geschäftsführer des Begegnungszentrums, begrüßte die mehr als 120 Anwesenden und stellte Konsul Rudolf Hofer sowie die neue Vortragsreihe kurz vor. Gespannt hingen die überwiegend älteren Expats an den Lippen von Hofer, denn das Thema Aufenthalt in Thailand und die daran geknüpften visarechtlichen Regelungen hatten durch die Veröffentlichungen der Immigrationsbehörde in Bangkok erhebliche Unruhe und Unsicherheit unter den hier Lebenden he­rvorgerufen.

Keine grundlegenden Visa-Änderungen

Nach den ersten Sätzen von Hofer beruhigte sich die aufgeregte Gemeinde jedoch schnell, denn mit seinen Worten „…für Deutsche, Österreicher und Schweizer ändert sich vorläufig nichts an den bisherigen Bestimmungen für den Aufenthalt in Thailand…“ sorgte er erstmal für Klarheit. Bereits zwei Tage zuvor hatte Hofer dies auch im Artikel „Schre­ckensgespenst neue Visa-Voraussetzungen?“ der Druckausgabe DER FARANG Nr.03/2019 (Seite 3) bestätigt.

Beim Start der neuen Vortragsreihe platzte das Begegnungszentrum aus allen Nähten. Grund dafür waren die neuen Visa-Bestimmungen, die für große Unsicherheit sorgten.
Beim Start der neuen Vortragsreihe platzte das Begegnungszentrum aus allen Nähten. Grund dafür waren die neuen Visa-Bestimmungen, die für große Unsicherheit sorgten.

Er führte fort, dass sich für das Retirement-Visa nichts Grundlegendes ändern wird. Er habe erfahren, dass die sehr beunruhigenden Meldungen überwiegend von den Steintischrunden kämen, auf deren Informationsniveau man nichts geben solle. Allein die offiziellen Seiten der Thai-Immigration geben die richtigen Sachinformationen wieder. Auslöser für die Ergänzungen im Immigrationsrecht seien die Länder Großbritannien, die USA, Australien sowie Dänemark gewesen, die keine Einkommensbescheinigungen mehr ausstellen werden. Dies betrifft jedoch nicht Österreich, Deutschland und die Schweiz. Er werde weiterhin Einkommensnachweise ausstellen, wobei die angegebenen Einkommen glaubhaft nachgewiesen werden müssen, z. B. durch Renten- oder Pensionsbestätigungen, Steuerbescheide, Mieteinkünfte, Nießbrauchseinkünfte, etc. Für die Ausstellung eines Retirement-Visums, das in seinen Augen das „sauberste und einfachste Visum sei“, da ja bereits bei der Einreise ein Visum vorhanden ist, benötigt der Antragsteller ein entsprechend hohes Einkommen (Bestätigung erforderlich!), das mindestens 65.000 Baht entspricht, oder ein Bankguthaben in der Höhe von 800.000 Baht sowie eine Wohnsitzbestätigung und Passbilder. Mindestalter 50 Jahre. Hofer empfiehlt auch, sich ein Multi-Entry-Visum auss­tellen zu lassen (siehe auch: www.thaiembassy.com/retire/retire.php).

Er erwähnte auch, dass v. a. neue, unerfahrene Expats glauben, dass das in Deutschland, etc. erstanden Non-immigration-O-Visum ein Jahresvisum sei. Das ist nicht der Fall. Der Besitzer eines solchen Visums muss nach 90 Tagen nämlich das Land verlassen und darf nach Wiedereinreise weitere 90 Tage im Land bleiben (Visa-run).

Unabhängig davon müsse die 90-Tage Meldung bei der Immigration jeder tätigen, die Visa-Kategorie ist dabei egal, da die thailändischen Behörden wissen wollen, wo sich die Ausländer aufhalten.

Empfehlenswert: Das Buch „Sicher… Leben in Thailand“ von Kurt Wolf Greutmann (erhältlich im Begegnungszentrum für 690 Baht); es fasst alle wichtigen Botschaften, Adressen, Telefonnummern, etc. zusammen.

Seinem Vortrag schlossen sich zahlreiche Fragen an, die nachfolgend kurz zusammengefasst werden:

Zum Thema „verpflichtende Krankenversicherung“ wisse er nichts Konkretes, allerdings halte er es für sinnvoll, wenn jeder Tourist eine Kranken- und Unfallversicherung habe, denn es zeige sich, dass es relativ häufig Unfälle gebe und Thailand oft auf den unbezahlten Rechnungen sitzen bleibe. Eine Pflicht-Krankenversicherung für dauerhaft hier lebende Rentner sehe er problematisch, da Thailand keine KV anbiete. Die Beiträge dafür würden wahrscheinlich auch um die 150.000 Baht betragen.

Zwischen den Vorträgen können sich die Besucher mit Kaffee und Gebäck stärken.
Zwischen den Vorträgen können sich die Besucher mit Kaffee und Gebäck stärken.

Zum Thema „Verlängerung von Touristenvisa“ wies er daraufhin, dass eine Verlängerung nur einmal möglich sei. Beispiel: Ein Tourist reist mit einem 30-Tage-Visum ein; dann kann dieses Visum einmalig um weitere vier Wochen verlängert werden. Alternative sei die Beantragung eines 90-Tage-Visums in einer Botschaft oder einem Konsulat in Deutschland. Nach zwei Monaten kann dann der Antrag auf ein Retirement-Visum gestellt werden. Eine Verlängerung des „Retirements“ solle ca. vier Wochen vor Ablauf des Visums beantragt werden.

Hofer griff eine weitere Frage auf und wies darauf hin, dass verschiedene Immigration-Büros in verschiedenen Landesteilen in Thailand ganz unterschiedlich arbeiteten. Dies hänge einerseits mit einer gewissen Unabhängigkeit u. a. jedoch auch mit einer gewissen fehlenden Erfahrung zusammen, z. B. wenn im Isaan nur gelegentlich Ausländer bei der Behörde vorstellig würden. Nur die Immigrationsbehörde in Bangkok sei alleinig für die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zuständig!

Anforderungen für Zehn-Jahres-Visa

Ein Teilnehmer erwähnte auch, dass es „Zehn-Jahres-Visa“ gebe. Dies bestätigte Hofer, wies darauf hin, dass es das seit ca. eineinhalb Jahren gebe. Voraussetzung sei ein Fünf-Jahres-Visum, das weitere fünf Jahre verlängert werden könne. Man braucht mindestens 100.000 Baht Rente/ Pension pro Monat und eine internationale, in Thailand abgeschlossene Krankenversicherung. Alternativ zum Einkommen können auch 3.000.000 Baht auf einem Bankkonto hinterlegt werden.

Auf das Thema „Heiraten in Thailand“ angesprochen, bestätigte Konsul Hofer, dass nur die standesamtlichen Hochzeiten für Deutschland, Österreich und die Schweiz gültig seien.

Auf die immer wiederkehrende Frage, wie man ein „Visum für seine thailändische Verlobte oder Freundin erhält“, führte Hofer aus, dass der Entscheider in der deutschen Botschaft den Antrag nach bestimmten Kriterien bewerte, z. B. nach Alter des Einladenden und dem Alter der Eingeladenen (zu große Unterschiede?), Tätigkeit der Eingeladenen, vorhandene Kinder, Familie, Grundbesitz, etc. Generell muss der Rückkehrwille der thailändischen Person erkennbar sein. Daneben müssen auch die formalen Anforderungen (Einladung, Verpflichtungserklärung, etc.) erfüllt sein.

Im Übrigen können Auszüge des Vortrages auf Hotte Flinks‘ YouTube-Kanal „Pattaya inside“ nachgehört werden.

Nächster Vortrag am 2. März

Am Samstag, 2. März 2019 wird die Vortragsreihe mit dem Thema „Raumfahrt, Sonne, Mond und Sterne“ durch Dipl.-Ing. Günter Worthmann sowie mit dem Thema „Verkehrsunfall in Thailand – und dann?“ mit Rechtsanwalt Andreas Österle fortgesetzt.

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