Freispruch für Schweizer Expat in Phuket

Foto: The Nation
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PHUKET: Ein Schweizer Expat, der beschuldigt wurde, im Februar dieses Jahres eine thailändische Ärztin des Dibuk Hospital vor seiner gemieteten Strandvilla in Pa Khlok getreten zu haben, wurde am Dienstag (3. September 2024) vom Phuket Kwaeng-Gericht vom Vorwurf des Angriffs freigesprochen.

Der Gründer eines Elefantenparks in Cherng Talay stand wegen Körperverletzung vor Gericht, nachdem die thailändische Ärztin eine formelle Beschwerde eingereicht hatte. Der Vorfall trug sich am 24. Februar 2024 zu, als die Ärztin und eine Freundin die Stufen zum Yamu Beach nutzten, um den Vollmond zu beobachten, was den Schweizer dazu veranlasste, die Frauen zum Gehen aufzufordern. Dabei soll er die Ärztin in den Rücken getreten haben.

Der Schweizer hat diese Vorwürfe von Anfang an bestritten. Er erklärte, dass er auf die Ärztin zugelaufen sei, weil er sie für eine chinesische Touristin hielt und sie davor warnen wollte, auf sein Grundstück vorzudringen, wobei er ausgerutscht sei und sie versehentlich mit dem Fuß am Rücken berührt habe.

Ein online verbreitetes Video des Vorfalls führte zu ausländerfeindlicher Stimmung unter den Einheimischen und Protesten vor der Strandvilla des Ausländers, weil der Vorwurf laut wurde, dass er öffentliche Strände als Privateigentum beanspruchte. Die Behörden stellten fest, dass die Strandzugangsstufen unrechtmäßig auf öffentlichem Grund errichtet worden waren und ließen sie entfernen.

Der Vater der Ärztin äußerte sich nach der Verhandlung gegenüber der Presse: „Meine Tochter ist enttäuscht von den Ereignissen. Sie benötigt Zeit, um zu überlegen, ob sie weiter rechtlich vorgehen oder die Sache auf sich beruhen lassen soll.“

Trotz des Stresses hat die Ärztin bisher keine öffentliche Stellungnahme zur Gerichtsentscheidung abgegeben. Ihre Familie und Anwälte planen, das Urteil genauer zu prüfen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Online entbrannten erneut Diskussionen um das Urteil, vor allem wegen Behauptungen über Verbindungen zwischen der Frau des Schweizers und hochrangigen Polizeibeamten, was die Integrität des Falls in Frage stellt.

Nach seinem Freispruch bleibt ungewiss, ob der Schweizer mit einer Abschiebung rechnen muss. Innenminister Anutin Charnvirakul erklärte während eines Besuchs in Phuket im März, dass unangemessenes Verhalten Einzelner konsequent angegangen werde, und betonte, dass Einsprüche gegen Visaentscheidungen oft sinnlos seien und Betroffene besser das Land verlassen sollten.

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Jörg Obermeier 05.09.24 02:00
Court acquittal ruling released in beach steps...
In der BP ist ein Artikel, der etwas genauer auf das Urteil eingeht. Dort heißt es wortwörtlich "Given the lack of clear evidence and repeated denials of the defendant, the court gave him the benefit of the doubt." Nicht zu vergessen, in diesem Prozess ging es nur darum ob Urs Fehr die Klägerin getreten und verletzt hätte. Nur von diesem Vorwurf wurde er nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen. Es ging also gar nicht um den gesamten Vorgang welcher durch das bekannte Video ja belegt ist. Abschließend schreibt die BP "On Tuesday the court also revoked its previous order banning Mr Fehr from leaving the country." Das würde vermutlich bedeuten Urs Fehr wäre zur unverzüglichen Ausreise gezwungen da sein Visum für ungültig erklärt worden ist und er nur auf Grund des Prozesses noch in Thailand geduldet ist/war.

Juergen Bongard 04.09.24 16:30
Hm, sehr seltsam das alles, da läuft
einer mit eingeschalteter cam auf eine sitzende Frau zu - rutscht aus und berührt sie mit dem Schuh am Rücken, schreit sie an. Später bei der Polizei entschuldigt er sich für seinen "Ausrutscher" ? Dann taucht ein zweittes video auf- von wen gemacht und wann?- dieses wird nicht veröffentlicht?? wobei es doch seine Unschuld bewiesen hätte?? Hier ist ganz offensichtlich etwas stark "gedreht" worden. Wieviel Bath dies wohl gekostet hat??
Manfred Guempel 04.09.24 14:30
Freispruch
Nach dem Freispruch, müsste normalerweise auch das Visa wieder zurück gegeben werden. Rechtlich gesehen! Hier scheinen die Gestze wohl anders ausgelegt werden.
Nur weiß ich das die Immigration Behörde einfach 1 Visa annullieren kann ohne Begründung, wurde mir mal vom Immigration vor Jahren gesagt.
Der Fall des Schweizer wurde meines Erachtens auch nur hochgespielt. Die Stufen waren nicht 2 auf öffentlichen Grund,sondern nur 1 Stufe. Kommt hinzu,dass er die Villa gemietet hat,mit den Stufen?!
Jörg Obermeier 04.09.24 13:30
@ Reto 04.09.24 12:55
Das hätte sich Ihr Schweizer Freund vorher auch mal überlegen sollen. Aber egal, bin ja gespannt ob er das mit seinem widerrufenen Visum auch noch hindrehen kann.
Reto 04.09.24 12:55
Wer am lautesten schreit hat nicht unbedingt recht
„Wer am lautesten schreit, hat nicht unbedingt recht.“
Ingo Kerp 04.09.24 12:50
Eventuelle Verbindungen der Frau des Schweizers zu hochrangigen Polizeibeamten? Was soll denn dieser Hinweis? Als ob sich die integre thail. Polizei beeinflussen oder manipulieren ließe. Der Hinweis ist doch wohl nicht angebracht. (oder?)
Die Aussage des Innenministers Khun Anutin: ".....und betonte, dass Einsprüche gegen Visaentscheidungen oft sinnlos seien und Betroffene besser das Land verlassen sollten....scheint aber sehr undemokratisch und justiziabel fragwürdig. Steht es doch jedem frei, einen Einspruch einzulegen und ein Gericht anzurufen.
Helmut Loehr 04.09.24 12:50
Zusammen reden
Vielleicht sollten sich die beiden einmal treffen. Der Schweizer lädt sie zum Essen ein. Er sagt ihr noch einmal in ruhiger, entspannter Atmosphäre, dass es ihm leid tut.
Gerichtsverfahren sind etwas furchtbares. Solche Dinge kann man besser selbst regeln.
Meine Meinung.