PHUKET: Das Provinzgericht Phuket hat den Schweizer Eigentümer eines Elefantenparks in Phuket von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der Körperverletzung freigesprochen. Die Anklage gegen den Expat, der beschuldigt wurde, eine thailändische Ärztin am Abend des 24. Februars 2024 vor seiner Luxusvilla am Yamu Beach im Bezirk Thalang getreten zu haben, konnte nicht aufrechterhalten werden.
In der Verhandlung ordnete das Gericht die Zusammenführung zweier Klagen an – eine von der Staatsanwaltschaft Phuket und eine von der thailändischen Ärztin persönlich eingereicht. Dem Schweizer wurde vorgeworfen, die Ärztin einmal im oberen Rückenbereich getreten zu haben, was zu Prellungen führte. Obwohl diese weder physisch noch psychisch als schwerwiegend eingestuft wurden, forderte die Staatsanwaltschaft eine Bestrafung nach Artikel 391 des Strafgesetzbuches.
Die Ärztin behauptete indes, durch die Handlung des Schweizers eine posttraumatische Belastungsstörung (PTSD) erlitten zu haben, und verlangte eine Bestrafung gemäß Artikel 295 des Strafgerichts.
Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf erhebliche Inkonsistenzen zwischen den Aussagen der Ärztin, den Aufnahmen der Sicherheitskameras und den vorgelegten Beweisen.
Laut Gericht zeigte das Kameramaterial, dass die Ärztin ihren Kopf nach rechts drehte und sich dann wieder in die Richtung wandte, aus der der Schweizer kam.
Zudem sei der Ort des Geschehens, vier Stufen, die vom Rasen der Villa zum Strand führen, gut beleuchtet gewesen, sowohl durch eine Lampe als auch durch den hellen Vollmond.
Das Gericht stellte fest, dass, wenn der Schweizer die Ärztin tatsächlich in den Rücken getreten hätte, wie angeklagt, ihre Freundin, die neben ihr auf der Treppe saß, den Vorfall hätte beobachten müssen. Das Gericht sagte, dass die Freundin der Ärztin in der Lage gewesen wäre, einen klaren Bericht über den Angriff des Schweizers auf die Ärztin zu geben, aber sie hat keine klaren Details geliefert.
Die Tatsache, dass die einzige Zeugin nicht bestätigen konnte, wie es zu dem Übergriff kam, sei verdächtig, sagte das Gericht.
Außerdem, so das Urteil, zeigt das Videomaterial nicht, dass der Schweizer die Ärztin so lange tritt, bis sie nach vorne fällt, wie die Ärztin bei der Polizei ausgesagt hat.
Stattdessen, so das Gericht, zeigt der Clip, wie die Ärztin aufsteht und normal vom Ort des Geschehens weggeht. Dies widerspreche ihrer Aussage und lasse sie unlogisch erscheinen, so das Gericht weiter.
Das Gericht stellte fest, dass der Schweizer ein großer Mann ist. Wenn er die Ärztin wirklich getreten hätte, hätte sie nicht normal von der Stelle weggehen können.
Da die beiden sich nicht kannten, hätte man die Ärztin in dem Videoclip sehen müssen, wie sie sich streitet und fragt, warum der Schweizer sie angegriffen hat, anstatt einfach wegzugehen.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Ärztin laut der Aussage eines Polizeiermittlers auf der zweiten Stufe saß, und begründete dies damit, dass es für den Schweizer schwierig gewesen wäre, die Ärztin von der obersten Stufe aus zu treten, wie behauptet.
Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass, wenn der Schweizer nach unten gegangen war, um die Ärztin zu treten, ihre Freundin Zeugin des Vorfalls gewesen sein und sich gut an die Einzelheiten erinnern müsste.
Das Gericht stellte auch fest, dass der Schweizer die ganze Zeit darauf bestanden hat, dass er die Ärztin nicht getreten oder angegriffen hat.
In seinem Urteil sagte das Gericht, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten medizinischen Beweise nur ein Foto der blauen Flecken auf dem Rücken der Ärztin waren, und fügte hinzu, dass die Kläger es versäumt hatten, das medizinische Personal, das dieses Foto gemacht hatte, als Zeugen zu laden.
Sie versäumten es auch, medizinische Unterlagen des Krankenhauses vorzulegen, in dem sie angeblich behandelt wurde, weshalb das Gericht die medizinischen Beweise der Kläger für fragwürdig hielt.
Da keine hinreichenden Beweise für die Anklage vorlagen, wurde der Schweizer freigesprochen und konnte somit auch nicht für die PTSD der Ärztin verantwortlich gemacht werden.
Das Gericht stellte klar, dass PTSD normalerweise auftritt, wenn jemand schwerwiegende oder lebensbedrohliche Verletzungen erleidet oder sexuell missbraucht wurde, Bedingungen, die in dem Fall der Ärztin nicht zutrafen.
Und bei seinem Elefanten Geschäft hat er meines Wissens ja auch thailändische Partner, und die hätten sicherlich nichts dagegen sich seine Anteile günstig unter den Nagel zu reißen. Der Fall ist wohl wesentlich komplexer als es scheint und da ist bestimmt noch nicht alles öffentlich bekannt.
Da ist der gute Herr Fehr wohl mal an die falschen geraten. Bei einem gefallenen Engel aus dem Isaan oder einem Krankenwagenfahrer wäre wohl kein solcher Aufriss gemacht worden.
Das Gericht hat ja auch seine Ausreisesperre aufgehoben. Also ich würde durch diese Tür gehen und zügig ausreisen, solange die Tür noch offen ist. Und um alle Balkone einen großen Bogen machen, die sollen jetzt zur Regenzeit auch in Phuket ziemlich glitschig sein.