Freispruch für Schweizer: Die Gründe

​Widersprüche in Zeugenaussagen und Beweisen

Foto: The Nation
Foto: The Nation

PHUKET: Das Provinzgericht Phuket hat den Schweizer Eigentümer eines Elefantenparks in Phuket von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der Körperverletzung freigesprochen. Die Anklage gegen den Expat, der beschuldigt wurde, eine thailändische Ärztin am Abend des 24. Februars 2024 vor seiner Luxusvilla am Yamu Beach im Bezirk Thalang getreten zu haben, konnte nicht aufrechterhalten werden.

In der Verhandlung ordnete das Gericht die Zusammenführung zweier Klagen an – eine von der Staatsanwaltschaft Phuket und eine von der thailändischen Ärztin persönlich eingereicht. Dem Schweizer wurde vorgeworfen, die Ärztin einmal im oberen Rückenbereich getreten zu haben, was zu Prellungen führte. Obwohl diese weder physisch noch psychisch als schwerwiegend eingestuft wurden, forderte die Staatsanwaltschaft eine Bestrafung nach Artikel 391 des Strafgesetzbuches.

Die Ärztin behauptete indes, durch die Handlung des Schweizers eine posttraumatische Belastungsstörung (PTSD) erlitten zu haben, und verlangte eine Bestrafung gemäß Artikel 295 des Strafgerichts.

Die Entscheidung des Gerichts stützt sich auf erhebliche Inkonsistenzen zwischen den Aussagen der Ärztin, den Aufnahmen der Sicherheitskameras und den vorgelegten Beweisen.

Laut Gericht zeigte das Kameramaterial, dass die Ärztin ihren Kopf nach rechts drehte und sich dann wieder in die Richtung wandte, aus der der Schweizer kam.

Zudem sei der Ort des Geschehens, vier Stufen, die vom Rasen der Villa zum Strand führen, gut beleuchtet gewesen, sowohl durch eine Lampe als auch durch den hellen Vollmond.

Das Gericht stellte fest, dass, wenn der Schweizer die Ärztin tatsächlich in den Rücken getreten hätte, wie angeklagt, ihre Freundin, die neben ihr auf der Treppe saß, den Vorfall hätte beobachten müssen. Das Gericht sagte, dass die Freundin der Ärztin in der Lage gewesen wäre, einen klaren Bericht über den Angriff des Schweizers auf die Ärztin zu geben, aber sie hat keine klaren Details geliefert.

Die Tatsache, dass die einzige Zeugin nicht bestätigen konnte, wie es zu dem Übergriff kam, sei verdächtig, sagte das Gericht.

Außerdem, so das Urteil, zeigt das Videomaterial nicht, dass der Schweizer die Ärztin so lange tritt, bis sie nach vorne fällt, wie die Ärztin bei der Polizei ausgesagt hat.

Stattdessen, so das Gericht, zeigt der Clip, wie die Ärztin aufsteht und normal vom Ort des Geschehens weggeht. Dies widerspreche ihrer Aussage und lasse sie unlogisch erscheinen, so das Gericht weiter.

Das Gericht stellte fest, dass der Schweizer ein großer Mann ist. Wenn er die Ärztin wirklich getreten hätte, hätte sie nicht normal von der Stelle weggehen können.

Da die beiden sich nicht kannten, hätte man die Ärztin in dem Videoclip sehen müssen, wie sie sich streitet und fragt, warum der Schweizer sie angegriffen hat, anstatt einfach wegzugehen.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass die Ärztin laut der Aussage eines Polizeiermittlers auf der zweiten Stufe saß, und begründete dies damit, dass es für den Schweizer schwierig gewesen wäre, die Ärztin von der obersten Stufe aus zu treten, wie behauptet.

Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass, wenn der Schweizer nach unten gegangen war, um die Ärztin zu treten, ihre Freundin Zeugin des Vorfalls gewesen sein und sich gut an die Einzelheiten erinnern müsste.

Das Gericht stellte auch fest, dass der Schweizer die ganze Zeit darauf bestanden hat, dass er die Ärztin nicht getreten oder angegriffen hat.

In seinem Urteil sagte das Gericht, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten medizinischen Beweise nur ein Foto der blauen Flecken auf dem Rücken der Ärztin waren, und fügte hinzu, dass die Kläger es versäumt hatten, das medizinische Personal, das dieses Foto gemacht hatte, als Zeugen zu laden.

Sie versäumten es auch, medizinische Unterlagen des Krankenhauses vorzulegen, in dem sie angeblich behandelt wurde, weshalb das Gericht die medizinischen Beweise der Kläger für fragwürdig hielt.

Da keine hinreichenden Beweise für die Anklage vorlagen, wurde der Schweizer freigesprochen und konnte somit auch nicht für die PTSD der Ärztin verantwortlich gemacht werden.

Das Gericht stellte klar, dass PTSD normalerweise auftritt, wenn jemand schwerwiegende oder lebensbedrohliche Verletzungen erleidet oder sexuell missbraucht wurde, Bedingungen, die in dem Fall der Ärztin nicht zutrafen.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Ling Uaan 06.09.24 16:00
Khun Reto, politischen Kandidatur ihres Vaters
ja, da kommen wir der Sache schon näher. Ich denke dass auch das Thema Gesichtsverlust bei der Fr. Dr. wesentlich ist, denn das sie zumindest angepflaumt wurde ist ja wohl unstrittig. Man bedenke sie, bzw. die ganze Familie hat ein Team von Anwälten angeheuert. Schon bei der Anzeigeerstattung hatte sie drei Anwälte und ihren Vater dabei, sah das entsprechende Bild in der BP. Angesichts dessen war die Performance vor Gericht schwach. Aber jetzt wissen sie wo sie nachbessern müssen.

Und bei seinem Elefanten Geschäft hat er meines Wissens ja auch thailändische Partner, und die hätten sicherlich nichts dagegen sich seine Anteile günstig unter den Nagel zu reißen. Der Fall ist wohl wesentlich komplexer als es scheint und da ist bestimmt noch nicht alles öffentlich bekannt.

Da ist der gute Herr Fehr wohl mal an die falschen geraten. Bei einem gefallenen Engel aus dem Isaan oder einem Krankenwagenfahrer wäre wohl kein solcher Aufriss gemacht worden.

Das Gericht hat ja auch seine Ausreisesperre aufgehoben. Also ich würde durch diese Tür gehen und zügig ausreisen, solange die Tür noch offen ist. Und um alle Balkone einen großen Bogen machen, die sollen jetzt zur Regenzeit auch in Phuket ziemlich glitschig sein.
Diethelm Reto 06.09.24 15:20
@Jörg Obermeier
Ich stimme Ihnen zu, was das Zitat mit dem Urteil zweiter Klasse betrifft. Hinsichtlich der Veröffentlichung des Videos liegen sie jedoch falsch. Das Video wurde von Ihm aufgenommen als Absicherung, jedoch nicht von ihm selbst veröffentlicht, sondern von Personen, die ihm feindlich gesinnt sind. Zudem wurde das Video, das uns allen bekannt ist, geschnitten und zeigt lediglich den Teil, der ihn in ein negatives Licht rückt. Wer das vollständige Video kennt, würde sich davor hüten, weiterhin Vorurteile gegen ihn zu äußern. Das Gericht hatte Zugang zum gesamten Video, was maßgeblich zum Freispruch beigetragen hat.

Man sollte sich vielmehr fragen, warum dieser Fall derart an die Öffentlichkeit gelangte. Könnte dies möglicherweise im Zusammenhang mit der politischen Kandidatur ihres Vaters stehen, um zusätzliche Wählerstimmen zu gewinnen? Es scheint offensichtlich, dass hier das „Mittel zum Zweck“ auf irreführende Weise eingesetzt wurde.
Sehr zutreffen ist dieses Sprichwort: „Glaube nicht alles, was du hörst, und nur die Hälfte von dem, was du siehst“.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sylten 06.09.24 15:00
Ich finde es richtig gut, dass hier über den Fortgang des Verfahrens berichtet wird -
und hoffe auf Ähnliches in anderen Verfahren von erhöhtem Interesse.
Horst Flügge 06.09.24 11:59
Jörg Obermeier
Der Begriff Freispruch 2. Klasse stammt noch aus Adolfs Zeiten. Heutzutage ist ein Freispruch ein Urteil ohne Einschränkung. Das Urteil Freispruch kann auch nicht angefochten werden, weil man wegen erwiesener Unschuld frei gesprochen werden will.

Diethelm Reto 06.09.24 11:58
@ Jörg Obermeier
Ihre Ausführungen basieren auf Vermutungen! Wie sie sicherlich wissen, kommt die Schriftliche Begründung des Gerichts ja noch am ca. am 14.9.24 raus.
Hätten sie der mündlichen Urteils-Verkündung beigewohnt, wüssten Sie das das Gericht „Zweifelsfrei“ geurteilt hat (kann jetzt schon nachgelesen werden in der 2. Stellungnahme des Gerichts vom 4.9.24) was nicht einem 2. Klasse-Urteil entspricht. Aber lieber weiter „bashing“ betreiben als Recht und Ordnung zu akzeptieren?!
Mit freundlichen Grüßen
Helge Fitz 06.09.24 11:58
Erstaunliche Wende in einem Indizienprozess, der sich auf ein Arztfoto stützt. Gibt mir aber das Vertrauen in die Neutralität der thailändischen Justiz, die bisweilen hier im Forum bezweifelt wird.
Jan-Andreas Fincke 05.09.24 20:50
@Gerhard
Das würde ich nicht machen. Falls ich Thailand verstehe, ist das Wiederherstellen der Harmonie ein sehr wichtiger Punkt auch im Rechtssystem. Falls ich den Schaden verkraften kann, wäre es vielleicht weiser, mit diesem Argument auf die Gegenklage und den Schadenersatz zu verzichten. Nachtreten fördert keine Harmonie und auch kein Zusammenleben.
Jörg Obermeier 05.09.24 20:00
Laut BP geht Dr Thandao Chandam in Berufung.

Jörg Obermeier 05.09.24 19:00
@ Diethelm Reto 05.09.24 16:11
Wahrscheinlich liegt man mit der Vermutung nicht falsch, dass der Herr Urs Fehr ein guter Freund von Ihnen ist. Gar nicht bezweifeln will ich mal, dass er ansonsten auch ein ganz netter Kerl sein könnte. Allerdings trübt es ganz offensichtlich Ihre Realtitätswahrnehmung wenn Sie hier von "Vorverurteilung" schreiben. Ich würde das eher als "Beurteilung" bezeichnen wollen, soweit man das von ihm selber veröffentlichte Video gesehen hat. Den Herrn Urs Fehr als Opfer zu stilisieren geht schon sehr weit an der Realität vorbei. Ganz offensichtlich hat das angeblich entlastende Geister-Video bei der Urteilsfindung übrigens auch keine Rolle gespielt, sonst wäre es erwähnt worden.
Diethelm Reto 05.09.24 16:11
Anstand
Trotz der Vorverurteilung und scharfen Kritik in den Medien zeigt er bis heute Anstand, indem er belastendes Bildmaterial, das die Vorwürfe der Ärztin widerlegen, nicht veröffentlicht – selbst wenn dies seinem Ruf zugutekommen kommt. Eine Person, die versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen und mithilfe einer Hetzkampagne nur um ihr Ego zu befriedigen hätte es eigentlich nicht anders verdient.
Jörg Obermeier 05.09.24 16:00
in dubio pro reo
Das Gericht entschied lediglich bezüglich der Beschuldigungen zur Körperverletzung. Aufgrund unzureichender Nachweise wurde der Angeklagte "in dubio pro reo", also im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen. Letztere Begründung des Gerichts fehlt irgendwie im obigen Bericht. So eine Begründung nennt man dann im allgemeinen auch einen Freispruch zweiter Klasse. Gar kein Thema war der Gesamtvorgang insgesamt, welcher durch das Video hinlänglich bekannt ist. Bin gespannt, ob er nun sein Visum zurückerhält oder zeitnah ausreist, bzw. gleich in Abschiebehaft genommen wird. Da das Ausländerrecht -wie überall- wie Knetmasse formuliert ist, ist auch alles denkbar.
Mike Dingo 05.09.24 12:20
Erstaunliches Urteil. Da hat die Ärztin wohl die tatsächlichen Ereignisse etwas verändert, um so später einen Vorteil erhaschen zu können. Das der Schweizer öffentlich über Wochen am Pranger stand, vergessen wir dann mal grosszügig. Man soll ja auch mal zufrieden sein.
Gerhard 05.09.24 09:30
Na ja gut
Aber öffentliche Hetze, eingreifen vom Innenminister, Gouverneur, Immigration. Visa over, Business damaged, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten. Normalerweise sollte der Schweizer jetzt den Schaden einklagen.