Frau muss sieben Meter hohes Kreuz aus Garten entfernen

Symbolfoto: Freepik/wirestock
Symbolfoto: Freepik/wirestock

DÜSSELDORF: Eine gläubige Frau muss in Deutschland laut Gerichtsurteil ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt.

Das Kreuz stelle eine «rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung» dar, die nicht geduldet werden müsse. Es wirke auf einen vernünftigen Betrachter wie ein störender Fremdkörper. Es führe dazu, dass der Garten in Düsseldorf «die Züge einer Gedenkstätte» annehme.

Die Kreuz-Liebhaberin und ihr Anwalt hatten argumentiert, das Bauwerk sei nicht zufällig 7,36 Meter hoch. Die Höhe beziehe sich auf den 736 Meter hohen Berg Golgatha, auf dem Jesus gekreuzigt worden sei.

Geklagt hatte die Mitbewohnerin und Miteigentümerin des Zwei-Parteien-Hauses. Die Frau fühle sich durch das riesige Bauwerk «bei jedem Blick in den Garten in ihrem Lebensalltag erheblich beeinträchtigt», hatte ihr Anwalt gesagt. Zudem störe sie das durch eine Leuchtkette nachts illuminierte Kreuz auch beim Einschlafen.

Die beklagte Rentnerin hatte behauptet, ihre Hausnachbarin habe der Errichtung des Kreuzes vorab zugestimmt, was diese energisch bestritten hatte. Auch das Landgericht hatte erhebliche Zweifel, dass eine Zustimmung vorgelegen haben soll.

Das Urteil ist rechtskräftig. Für die Klägerin kommt es allerdings zu spät: Sie habe ihre Wohnung im Februar verkauft und sei ausgezogen, sagte ihr Anwalt Harald Wolf am Mittwoch.

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Ingo Kerp 23.06.22 14:00
Religioese Bauwerke kommen nicht überall gut an. Bei einem Kreuz von mehr als 7 Meter Hoehe, hätte der normale Menschenverstand schon sagen müssen, das man sich bei Nachbarn / Mitbewohnern und evtl. dem Bauamt hätte vorab erkundigen müssen.
Derk Mielig 23.06.22 12:30
Wohneigentümergemeinschaft?
Wenn es sich tatsächlich um eine Miteigentümerin, und nicht bloß Mitbewohnerin, des Zwei-Parteien-Hauses handelt, dann hätte man eine solche Baumaßnahme auf dem gemeinsamen Grundstück besser schriftlich vereinbaren sollen. Leider kann man sich auf das Einverständnis des anderen manchmal nicht ewig verlassen.
Norbert K. Leupi 23.06.22 02:50
In einer ...
immer vielfältiger werdenden Gesellschaft sollte das Zurschaustellen religiöser Symbole in der Öffentlichkeit nicht mehr geduldet und per Gesetz verboten werden ! Das Grundrecht auf Religionsausübung muss endlich neu überdacht werden !