Unterhaus billigt Ausweitung künstlicher Befruchtung

Eine Außenansicht des Gebäudes, das zum französischen Präsidenten-Elysee-Palast in Paris gehört. Foto: epa/Christophe Petit Tesson
Eine Außenansicht des Gebäudes, das zum französischen Präsidenten-Elysee-Palast in Paris gehört. Foto: epa/Christophe Petit Tesson

PARIS: Die französische Nationalversammlung hat erneut grünes Licht für die Legalisierung der künstlichen Befruchtung auch für lesbische Paare und unverheiratete Frauen gegeben. Das Unterhaus des Parlaments billigte in der Nacht zu Samstag einen überarbeiteten Paragrafen, der Teil eines neuen Bioethikgesetzes ist. Der Text wurde nach einer zweiten Lesung unter Beifall mit 60 gegen 37 Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.

Die Nationalversammlung hatte dem Paragrafen in einer ersten Lesung bereits im vergangenen Oktober zugestimmt. Nach heftigen Debatten ging er aber nochmals an einen Sonderausschuss zurück. Nun muss auch der Senat ein zweites Mal darüber entscheiden.

Bisher ist die künstliche Befruchtung nur heterosexuellen Paaren erlaubt, die keine Kinder zeugen können. Die Reform war ein großes Versprechen von Präsident Emmanuel Macron. Gegen sie gibt es viel Kritik von katholischen Verbänden und Politikern aus dem rechten Spektrum. Macron begrüßte die Annahme des Textes und das Engagement der Parlamentarier. Eine friedliche Debatte habe zu einem ausgewogenen Text geführt, schrieb Macron auf Twitter.

Eine Entscheidung des Senats könnte Medienberichten zufolge erst Anfang kommenden Jahres erfolgen. Die Parlamentskammer wollte die Rückerstattung der Kosten einer künstlichen Befruchtung durch die Sozialversicherung auf Fälle beschränken, in denen eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das würde lesbische Paare und alleinstehende Frauen von der Kostenerstattung größtenteils ausschließen. Der verabschiedete Entwurf der Nationalversammlung sieht weiterhin eine Rückerstattung vor.

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